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Die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte ist bereits angelaufen. Von Seiten der Bevölkerung gibt es viel Zuspruch. Die ersten Anträge sind eingegangen und führen nach der Überprüfung der Voraussetzungen zur Erstellung der Ausweise bei der zentralen Anlaufstelle im Sozialministerium. Die Ehrenamtskarten soll die unentgeltliche Hilfe der ehrenamtlichen Bürger honorieren. Mit der Karte gibt es Vergünstigungen beim Besuch von staatlichen Museen, Schlössern oder bei der Schifffahrt. Auch kommunale Freizeitaktivitäten wie die Fahrt mit einer Bergbahn oder ein Schwimmbadbesuch können vergünstigt in Anspruch genommen werden. Vorgesehen ist auch die Beteiligung von Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Dienstleistung, die sich mit Rabatten oder anderen Vergünstigungen als Akzeptanzpartner der Kommune beteiligen.
Anträge weiterhin möglich
Noch bis zum 13. September 2013 können Anträge für die Ehrenamtskarte eingereicht werden. Diese werden dann im Rahmen des Marktplatzes der FreiwilligenAgentur am 6. Oktober 2013 ausgegeben. Auch danach sind weiterhin Antragstellungen möglich. Sämtliche Bürger, die sich im sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereich überdurchschnittlich engagieren, können die Ehrenamtskarte beantragen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem ist ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mindestens 250 Stunden jährlich bei Projektarbeiten Voraussetzung. Dazu zählen beispielsweise aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung sowie aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.