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Die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Neu-Ulm wird mit Datum vom 07.03.2023 mit der Autobahnpolizeistation (APS) Günzburg zusammengelegt. Die neue VPI Günzburg wird ab diesem Zeitpunkt am Standort in der Augsburger Straße 59 in Günzburg in Betrieb genommen. Die am Standort Günzburg benötigten Raumkapazitäten werden mittelfristig durch einen bereits in Planung befindlichen Erweiterungsbau auf dem staatlichen Grundstück in Günzburg konstruiert. Das Staatliche Bauamt Krumbach wurde bereits mit ersten Planungen beauftragt.
Durch diese organisatorische Maßnahme erwartet sich das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West verschiedene Vorteile und Synergieeffekte
Die erforderliche Änderung der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes wurde von Staatsminister Herrmann am 5. Dezember 2022 unterzeichnet und ist zwischenzeitlich im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 7. März 2023 in Kraft.
Aufgrund der zum vorgenannten Umsetzungszeitpunkt am Standort in Günzburg noch nicht vorhandenen Raumkapazitäten sieht das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zunächst vor, dass der Fahndungskontrolltrupp (FKG) und der Schwerverkehrskontrolltrupp (SKT) der neuen Verkehrspolizeiinspektion Günzburg – welche beide hauptsächlich aufgrund ihrer Aufgaben im Außendienst tätig sind – bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus in Günzburg ausgelagert in der bisherigen Liegenschaft Reuttierstraße in Neu-Ulm untergebracht bleiben.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat in der Zwischenzeit in Abstimmung mit der Immobilien Freistaat Bayern und dem Bauamt Günzburg mit den Planungen für einen Erweiterungsbau auf dem staatlichen Grundstück in Günzburg angefangen. Aufgrund der Größe der neuen VPI Günzburg kann man davon auszugehen, dass dafür eine große Baumaßnahme erforderlich sein wird. Aufgrund der hohen Anzahl an dringenden Baumaßnahmen im Polizeibereich ist derzeit keine konkrete Aussage möglich, wann diese umsetzbar ist. Ob und wann anschließend die Planungen konkretisiert und mit dem Bauvorhaben begonnen werden kann, hängt also davon ab, wie viele Hochbaumittel in den nächsten Haushalten zur Verfügung stehen werden.