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Novellierung der Trinkwasser-Verordnung
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Landkreis Günzburg

Novellierung der Trinkwasser-Verordnung

Die Trinkwasser-Verordnung aus dem Jahr 2001 musste in einigen Punkten an neuere Entwicklungen angepasst werden. Die Novelle ist am 1. November 2011 in Kraft getreten.

Neben Klarstellungen und der Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ging es auch um Anpassung an europarechtliche Vorgaben sowie um Entbürokratisierung. Die Wahrung des hohen Qualitäts-Standards des Trinkwassers in Deutschland bleibt weiterhin oberstes Ziel.

Auch Haus-Eigentümer tragen Verantwortung

Zur Durchsetzung der Schutz-Anforderungen enthält die Trinkwasser-Verordnung einen umfangreichen Katalog von Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs-, und Informations-Pflichten, die den Inhabern von Wasserversorgungs-Anlagen obliegen. Die Regelungen richten sich dabei nicht nur an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen. Sie gelten in gleichem Maße für Inhaber sogenannter Trinkwasser-Installationen –den „Haus-Installationen“. Damit haben Immobilien-Eigentümer, Verwalter, Vermieter und auch Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Haus-Installation und des abgegebenen Trinkwassers.

Die wichtigsten Neuerungen der Trinkwasser-Verordnung

Die Novellierung der Trinkwasser-Verordnung führt auch Parameter für Radioaktivität und Uran ein. Für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden fordern die neuen Vorschriften den Einsatz von geeigneten Sicherungs-Einrichtungen beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasser-Installation (z.B in Zahnarzt-Praxen, Lebensmittel-Betrieben) oder bei der Verbindung mit Nicht-Trinkwasser-Anlagen (z.B. Wasser-Nachspeisung von Heizungs-Anlagen). Die Untersuchungs- und Anzeige-Pflichten hinsichtlich einer Legionellen-Belastung des Trinkwassers sind verschärft worden. Dabei sind die Anforderungen gegenüber gewerblichen Vermietern und deren Verwaltern erheblich ausgeweitet worden. Werden dem Trinkwasser Aufbereitungs-Stoffe zugesetzt, hat der Inhaber der Trinkwasser-Installation den Verbraucher hierüber bei Beginn unmittelbar zu informieren.

Überwachung der Wassergüte wird empfohlen

Immobilien-Eigentümern, Immobilien-Verwaltern, gewerblichen Vermietern und Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften wird empfohlen, sich über die neuen Regelungen der Trinkwasser-Verordnung, zu informieren, insbesondere über eine etwaige ausdrückliche Verpflichtung zur Vornahme von regelmäßigen Untersuchungen zur Wassergüte. Aber auch ohne Verpflichtung zur turnusmäßigen Durchführung von Trinkwasser-Analysen, zum Beispiel bei eigengenutzten Wohnungs-Eigentums-Anlagen, ist die Untersuchung zur Wassergüte dringend anzuraten. Für weitere Informationen steht das Gesundheitsamt im Landratsamt Günzburg zur Verfügung. Das Gesundheitsamt ist zuständige Behörde für die Überwachung des Trinkwassers.

Weitere Informationen unter www.landkreis-guenzburg.de

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