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Erneut stellt das Kernkraftwerk Gundremmingen beim Landratsamt Günzburg den Antrag auf einen neuen Wasserrechtsbescheid. Beim Wasserrechtsbescheid handelt es sich um eine wasserrechtliche Genehmigung für alle Formen der Gewässernutzung durch das Kraftwerk. Grund für den Antrag ist die Ende 2013 auslaufende Genehmigung. Technische Veränderungen in der Gewässernutzung sind nicht geplant.
Keine Beeinträchtigung der Gewässer durch das Kernkraftwerk
Bereits bei ihrer Konstruktion wurden die Blöcke B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen auf eine möglichst geringe Wasserentnahme aus der Donau und auf möglichst geringen Wärmeeintrag in den Fluss hin optimiert. Untersuchungen zeigen, dass der Kraftwerksbetrieb für die Wasserqualität der Donau, den Fischbestand und das Ökosystem Donau-Auwald keine unzulässigen Beeinträchtigungen mit sich bringt.
Region profitiert von Wasserwirtschaft
Die Gemeinde Gundremmingen gewinnt ihr Rohwasser aus dem kraftwerkseigenen Tiefbrunnen und bereitet es zu Trinkwasser auf. Aus dem Kühlturmkreislauf des Kraftwerks beziehen zahlreiche öffentliche und private Gebäude in Gundremmingen Fernwärme als umweltfreundliches Nebenprodukt der Stromerzeugung. Dies spart jährlich mehr als 800.000 Liter Heizöl und die Abgabe von rund 2.500 Tonnen Kohlendioxid an die Atmosphäre ein. Landwirte aus der gesamten Region nutzen Donaukalk aus dem Kraftwerk als kostenloses Düngemittel. Der Kalk wird dem Donauwasser vor seinem Einsatz in den Kühltürmen entzogen.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren für den neuen Wasserrechtsbescheid ist durch das Landratsamt Günzburg vorgesehen. Voraussichtlich im Juli liegen die Antragsunterlagen öffentlich aus. Interessierte erhalten so die Möglichkeit, sich umfassend über den Antrag zu informieren.