Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Die neuen Vorschriften bestehen aus mehreren neuen Regelungen. Vor Beginn der schlechten Jahreszeit sollte man auf jeden Fall rechtzeitig M+S Reifen aufziehen. Dies gilt für diejenigen, die in winterreichen Gegenden wohnen und wer in solche Gebiete in Urlaub fahren will. Nur wer sich sicher ist, dass er nicht mit “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte“ in Berührung kommt, kann auf eine Winterbereifung verzichten. Hierzu gehört wer z. B. in traditionell winterarmen Regionen wohnt. Oder auch wenn jemand sein Fahrzeug bei derart schlechten Witterungen grundsätzlich nicht benutzt.
Ausnahmen zur Winterreifenpflicht
Bei Zweitwagen und Oldtimern, die in der kalten Jahreszeit nicht gefahren werden, müssen keine Winterreifen aufgezogen werden. Keine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht für Anhänger, z. B. Wohnwagen. Es ist natürlich empfehlenswert, im Fall eines Einsatzes im Winter für eine geeignete Bereifung zu sorgen. Für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr besteht ebenfalls für die genannten Wetterlagen eine Winterreifenpflicht. Sie sind davon nur entbunden, soweit bauartbedingt keine M + S Reifen für diese Fahrzeuge verfügbar sind.
Generelle Winterreifenpflicht in anderen EU-Staaten
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen. Wenn nötig muss man den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. In einigen benachbarten europäischen Ländern besteht generell eine Winterreifenpflicht (z. B. in Österreich, Slowenien, Schweden, Finnland). Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich deshalb immer gut informieren, damit das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet ist.
Winterreifen rechtzeitig kaufen
Das Landratsamt empfiehlt deshalb: Der Umstieg auf Winterbereifung sollte frühzeitig erfolgen. Zum einen sind die Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten bei Wintereinbruch sehr lang. Zum anderen ist die Reifenauswahl zu Saisonbeginn am größten. Automobilverbände und Fachzeitschriften empfehlen Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung. Die Straßenverkehrsordnung schreibt lediglich eine Restprofiltiefe von 1,6 mm vor. Dennoch sollten Winterreifen eine Profiltiefe von 4 mm nicht unterschreiten. Nur so haben die wichtigen Lamellen noch den entscheidenden Grip. Auch im Ausland (z. B. Österreich) wird oftmals eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert.
Reifengröße steht im CoC-Papier
In den überwiegenden Fällen müssen die Winterreifen nicht dieselbe Größe haben wie die Sommerreifen. Die zulässigen Reifengrößen sind seit Oktober 2005 nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen. Welche Alternativen möglich sind, ergibt sich aus dem sogenannten CoC-Papier. Das CoC enthält sämtliche technischen Daten des Fahrzeugs und wird bei der Auslieferung vom Hersteller mitgegeben. Sollte es nicht vorliegen, kann der Händler weiterhelfen. Im CoC stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen. In einigen Fällen ist es darüber hinaus sogar möglich, dass abweichend vom CoC weitere Reifengrößen zulässig sind. Darüber kann ebenso der Händler bzw. Hersteller informieren. In diesem Fall muss die neue Reifengröße jedoch in den Fahrzeugpapieren als Technikänderung eingetragen werden.
Diese Informationen findet man auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de unter „Auto und Verkehr“.