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Mit einer Ausweitung der beiden laufenden Reaktoren im Kernkraftwerk Gundremmingen könnte so viel Energie erzeugt werden, damit es für 30.000 Heizungen von Einfamilienhäusern reichen würde. Wenn denn der Antrag auch genehmigt werden würde. Schon über 10 Jahre steht die Genehmigung für die Ausweitung nun schon aus. Fragt man beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nach den Gründen für diese lange Wartezeit, heißt es lediglich, es seine noch offene Fragen zu klären.
GRÜNEN-Abgeordnete gibt sich nicht zufrieden
GRÜNEN-Abgeordnete Christine Kamm aus Augsburg vermutet eine politische Absicht hinter der Verzögerung der Genehmigung: „Offensichtlich will man mit dem Genehmigungsverfahren bis nach den Wahlen im September warten. Leider hat die Staatsregierung bisher eine Öffentlichkeitsbeteiligung verweigert. Die durch diese Gundremminger Atomausweitung bedrohten Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über die Sicherheitsprobleme die mit dieser Atomausweitung verbunden sind, informiert zu werden. RWE und e.on sollten den Antrag zurückziehen und die Staatsregierung sollte klarstellen, dass sie im Interesse der Bürger diese gefährliche Atomausweitung nicht zulassen will.“
Direkte Anfrage an die Staatsregierung
Um endlich eine zufrieden stellende Antwort zu erhalten, hat Christine Kamm eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. In dieser heißt es: „Bereits 2001 hatten die Kraftwerksbetreiber die Leistungserhöhung beantragt. Diese wurde nie genehmigt. Jahrelang war das AKW nicht in der Lage, die von den Genehmigungsbehörden und der Reaktorsicherheitskommission verlangten Sicherheitsnachweise zu erbringen", Was ist nach Wissen und Meinung der Staatsregierung der Grund, dass das Bundesumweltministerium dem im Dezember 2007 gesandten Entwurf für die Genehmigung der riskanten Vergrößerung der Reaktorleistung in jedem der zwei Gundremminger Siedewasserreaktoren um 160.000 Kilowatt (160MW) bisher nicht zugestimmt hat und jetzt dem Vernehmen nach zustimmen will? Hat die Staatsregierung versucht, die Antragsteller RWE und e.on zu einem Zurückziehen ihres Genehmigungsantrags zu bewegen, so wie e.on den Antrag auf Leistungserhöhung im AKW Grafenrheinfeld im vergangenen Jahr zurückgezogen hat?“
Staatsregierung reagiert aber weicht aus
Auf diese doch sehr direkten Fragen erhielt Kamm eine Antwort. Diese lautete wortwörtlich: „Im September 2009 erfolgte zu dem im Dezember 2007 übermittelten ersten Genehmigungsentwurf eine Stellungnahme des Bundesumweltministeriums verbunden mit einer Reihe von Empfehlungen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und Fragen der Reaktorsicherheitskommission. Im Juni 2012 wurde ein überarbeiteter Genehmigungsentwurf an das Bundesumweltministerium übermittelt. Die Entscheidung wird nach Recht und Gesetz getroffen. Das Genehmigungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Es sind noch offene fachliche Fragen zu klären. Die Sicherheit ist dabei oberstes Gebot. Dem Antragsteller steht es jederzeit frei, den Antrag zurückzuziehen, so wie dies im Falle des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld geschehen ist.“