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Landratsamt Donau-Ries
Landratsamt Donau-Ries

Landratsamt Donau-Ries

Die Stadt Rain hat einen Antrag auf Erlassung aus der Verwaltungs-Gemeinschaft gestellt. Das Landratsamt Donau-Ries nimmt nun dazu Stellung.

Das Landratsamt Donau-Ries hat Stellung zum Entlassungs-Antrag der Stadt Rain genommen. Zudem hat das Landratsamt die ablehnenden Beschlüsse der übrigen vier Mitgliedsgemeinden bewertet. Die Stellungnahme ist gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abzugeben. Das Landratsamt kommt in einer Abwägungs-Entscheidung zu einem Ergebnis: Eine Entlassung läge nicht im öffentlichen Interesse. Deshalb sollte dem Antrag nicht entsprochen werden.

Gegen eine eigene Verwaltung

Entscheidend für die Haltung des Landratsamtes ist die zentrale Mittelpunkt-Funktion der Stadt Rain. Wunsch der Stadt Rain war ist es eine eigene Verwaltung zu schaffen. Dieser Wunsch ist legitim. Trotzdem spricht sich das Landratsamt gegen eine Entlassung aus der Verwaltungs-Gemeinschaft aus.

Leistungsfähigkeit berücksichtigt

Zu dieser Entscheidung wurden auch die vorhandene Leistungsfähigkeit der Stadt Rain und auch der übrigen Mitgliedsgemeinden berücksichtigt. Das Landratsamt greift insbesondere auf das Argument der drohenden Zersplitterung zurück. Es weist auf die Gefahr hin, dass bei einem Ausscheiden der Stadt Rain aus der Verwaltungs-Gemeinschaft gewachsene Strukturen zusammenbrechen, nachdem es bereits Bestrebungen aus den Reihen der übrigen Mitgliedsgemeinden gibt, ebenfalls aus der Verwaltungsgemeinschaft auszutreten bzw. sich mit anderen Gemeinden zu neuen Verwaltungsgemeinschaften bzw. sogar zu landkreisübergreifenden Schulverbänden zusammenzuschließen. Zudem sei zu befürchten, dass bei einer Entlassung der Stadt Rain aus der Verwaltungsgemeinschaft die zentralörtliche Bedeutung von Rain (lt. Regionalplan: mögliches Mittelzentrum) geschwächt würde.

Keine Verbesserungen

Das Landratsamt teilt auch die Einschätzung der 4 weiteren Mitgliedsgemeinden: Die Personal-Strukturen bei einem Austritt der Stadt Rain werden sich weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht verbessern. Bisher vorhandene Synergie-Effekte und Vertretungsstrukturen gingen verloren. Auch der mögliche Spezialisierungsgrad wäre nicht mehr gegeben. Der Spezialisierungsgrad ist aufgrund immer komplizierterer Rechtsmaterien heutzutage in der Verwaltung notwendig. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat Durchschnittszahlen für den zusätzlichen Personalbedarf ermittelt. Deshalb wird ein zusätzlicher Personalbedarf von bis zu 3 Stellen zu befürchten, wenn aus der Verwaltungsgemeinschaft zwei kleinere Verwaltungen entstehen würden.

Probleme können beseitigt werden

Anliegen der Stadt Rain war es, städtische Problembereiche besser bearbeiten zu können. Die Probleme könnten mit der in der Verwaltungsversammlung im März 2011 Rechnung getragen werden. Die Umlandgemeinden sind daneben durchaus auch bereit, sich finanziell stärker einzubringen.

Rößle teilt Meinung der Kommunal-Verwaltung

Landrat Stefan Rößle teilt die Meinung seiner Kommunal-Verwaltung. Rößle übersandte ein entsprechendes Schreiben an das Bayerische Innenministerium. Das Innenministerium wird nun den Sachverhalt prüfen. Es wird eine abschließende Stellungnahme erarbeiten. Diese wird dann dem Bayerischen Landtag vorgelegt wird, der letztendlich die Entscheidung trifft.

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