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Bereits Ende Juli tagte der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in Dillingen über ein Konzept zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften. Die Neufassung des § 72a SGB VIII sieht vor, dass ehrenamtliche Personen, die Tätigkeiten in der Jugendarbeit wahrnehmen, ein erweitertes Führungszeugnis benötigen. Landrat Leo Schrell und die Vorsitzende des Kreisjugendrings, Meike Callsen, unterzeichneten jetzt eine solche Vereinbarung.
von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Mehr Schutz für Kinder- und Jugendliche – das soll durch die Neufassung des § 72a Sozialgesetzbuch VIII ermöglicht werden. Dieses besagt nun, dass alle neben- und ehrenamtlich beschäftigten Personen, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen, ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorweißen können müssen. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Dillingen befasste sich schon in einer Sitzung zum 28. Julie 2014 mit dieser Thematik. Dort wurde ein Konzept entwickelt, wie mit der neuen gesetzlichen Regelung umzugehen sei.
Landrat Leo Schrell unterzeichnet Vereinbarung mit Kreisjugendring
Die benötigte Vereinbarung für den Kreisjugendring wurde jetzt von Landrat Leo Schrell und Meike Callsen, Vorsitzende des Kreisjugendrings, unterzeichnet. Danach zu folge, sind alle freien Träger, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind, angehalten, mit dem Landratsamt (Amt für Jugend und Familie) eine Absprache über die Umsetzung des § 72a zu treffen. Betroffen hiervon sind zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände, der Kreisjugendring und seine Mitgliedsverbände sowie Sportvereine und die Kirchen.
Vorbestrafte Personen sollen von Kinder- und Jugendbetreuung ferngehalten werden
Diese neue Vorschrift soll verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Personen ausbildende Tätigkeit bei Kindern und Jugendlichen übernehmen. Menschen, die Minderjährige also unmittelbar beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt mit ihnen haben, dürfen dies in der Kinder- und Jugendhilfe nur, wenn sie ein sauberes erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Briefing der Vereine schon lange im Vorfeld
In den vergangenen Wochen wurden die betroffenen Vereine, Verbände und Organisationen vom Landratsamt in entsprechenden Veranstaltungen über die Hintergründe und die Ziele der neuen Regelungen informiert. Für die Teilnahme an den Vorstellungen dankte Landrat Leo Schrell allen Vereins- und Verbandsfunktionären ebenso wie für die Aufgeschlossenheit gegenüber diesem wichtigen und sensiblen Thema.