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Neue Gesetz soll Bienenvölker und Landwirtschaft schützen
Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Neue Gesetz soll Bienenvölker und Landwirtschaft schützen

LRA Dillingen weist auf neue Bienenseucheverordnung hin: Bienenvölker und Standorte müssen gemeldet werden. Foto: B4B SCHWABEN
LRA Dillingen weist auf neue Bienenseucheverordnung hin: Bienenvölker und Standorte müssen gemeldet werden. Foto: B4B SCHWABEN

Die Honigbiene zählt zu den wichtigsten Faktoren für unser Leben und spielt auch in der Wirtschaft eine große Rolle. Oft durch ihre Größe unterschätzt, erhält die Biene jedoch nicht genug Aufmerksamkeit und Beachtung. Um die Bienen zu schützen, greift nun der Gesetzgeber ein. Nach § 1a der Bienenseuchenverordnung muss nun jeder Halter von Bienen gegenüber dem Veterinäramt sowohl Anzahl seiner Bienenvölker als auch deren Standort angeben. So sollen Bienenseuchen besser bekämpft werden können.

von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion

Die Biene ist in Gefahr. Um die kleinen fleißigen Insekten zu schützen, greift nun der Gesetzgeber einer. Dieser möchte auf eine mögliche Einschleppung von Bienenseuchen so gut wie möglich vorbereitet sein. Um Krankheiten wie die Amerikanischen Faulbrut oder die Tropilaelaps-Milbe zu vermeiden beziehungsweise effektive zu bekämpfen, gibt es nun Vorbeugungsmaßnahmen. Dies sind in eine neue Fassung der Bienenseuchenverordnung festgehalten. Auf dies weist nun das Landratsamt Dillingen die Bewohner des Landkreises hin.

Imker müssen Bienenvölker und deren Standorte melden

Nach § 1a der Bienenseuchenverordnung muss jeder Halter von Bienen dem Veterinäramt sowohl Anzahl seiner Bienenvölker als auch deren Standort melden. Deshalb bittet auch das Landratsamt des Landkreises Dillingen alle Imker sich baldmöglichst dort zu melden. Dies geht insbesondere an diejenigen, die nicht in einem Verein organisiert sind und noch nicht mit Betriebsnummer, Standort(en) sowie Völkerzahlen beim Veterinäramt registriert sind. Das entsprechende Formblatt zur Meldung von Bienenvölkern steht auf der Internetseite des Landratsamtes zum Download bereit. Zu finden ist es unter der Rubrik Landkreis & Bürgerservice – Landratsamt – Formulare – Veterinärverwaltung.

Das Bienensterben gefährdet alle

Wie wichtig eine solche Maßnahme ist, wird beim Blick auf die weltweite Bienenpopulation klar. Die Honigbiene stirbt nämlich langsam aus. Pestizide, Krankheit und unsachgerechter Umgang von Hobbyimkern gefährdet ihren Fortbestand. Doch ohne die Honigbiene hat auch der Mensch nicht viel zu lachen. Die Biene ist nicht nur für die Honigproduktion zuständig, sondern bestäubt auch alle Pflanzen, die Grundlage unserer Ernährung sind. Bauern könnten ohne diese kleinen Arbeiter keine Ernten mehr einfahren.

Umfassende Datenerfassung gewährleistet effektive Reaktion auf potenzielle Seuchen

Die Leiterin der Veterinärverwaltung, Dr. Sabine Steinmeyer, betont, dass dies im Interesse aller Imker liegt. Nur so könne bei einer auftretenden Seuche schnellstmöglich gehandelt werden. Voraussetzung für eine effektive Bekämpfung ist jedoch eine umfassende Registrierung aller Völker und deren Standorte. Je besser dies gewährleistet ist, desto schneller können festgelegte Sperrbezirke oder Beschränkungen wieder aufgehoben oder gelockert werden.

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