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Gefördert werden bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichten. Dabei kommen unterschiedliche bauliche Maßnahmen in Betracht. Hierzu zählt der behindertengerechte Umbau einer Wohnung. Aber auch der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen wird gefördert. Darüber hinaus wird der Einbau solcher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (z.B. ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer) unterstützt.
Es werden keine Neubau-Maßnahmen mehr gefördert
Im Vergleich zu den letzten Jahren werden nur noch Wohnungen im Bestand gefördert, also keine Neubau-Maßnahmen mehr. Bei der Beurteilung des Antrages ist zunächst von den Gesamtkosten der Maßnahme auszugehen. Förderfähig ist der gegenüber einer konventionellen Ausführung anfallende Mehraufwand an Kosten von baulichen Änderungen. Der Mehraufwand muss dadurch entstehen, dass bestehender oder umzubauender Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung angepasst wird. Dabei können auch die Kosten für die dadurch bedingten Instandsetzungs-Maßnamen mitgefördert werden.
Das leistungsfreie Baudarlehen ist wohnungsbezogen
Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen von höchstens 10.000,-- € je Wohnung. Der Förderbetrag ist wohnungsbezogen. Für das leistungsfreie Baudarlehen wird ein einmaliger Verwaltungs-Kostenbeitrag von 1 % erhoben. Der Beitrag wird der bei der Auszahlung einbehalten. Während der Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme darf die Wohnung nur von Haushalten mit wenigstens einer behinderten Person belegt werden. Die Darlehensschuld wird nach Ablauf der Belegungs-Bindung erlassen, wenn durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau die ordnungsgemäße Belegung bestätigt wird.
Landratsamt gibt Informationen über Voraussetzungen einer Förderung
Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau hat in den letzten Jahren 100 Anträge mit einem Gesamtaufwand von ca. 700.000,-- € bewilligt. Auch durch diese Förder-Möglichkeit konnte vielen behinderten Menschen ein Zusammenleben mit ihren Familien-Angehörigen ermöglicht werden. Landrat Leo Schrell rät betroffenen Personen, sich im Landratsamt zu den Voraussetzungen einer Förderung beraten zu lassen. Um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 09071/51-175, Bianca Eder, oder -176, Dieter Kraus, wird gebeten.