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Laut Landrat Leo Schrell leiste der Staat durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen wichtigen Beitrag zu schulischen und beruflichen Ausbildungen. „Eine qualifizierte Berufsausbildung wiederum ist Grundvoraussetzung für Erfolg im Beruf und die nachhaltige Sicherung der dringend auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte“, so Schrell.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das Gesetz regelt insbesondere den Anspruch auf Sicherung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs für Schüler, Auszubildende und Studierende durch Geldleistungen. Schrell empfiehlt deshalb, Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2012/2013 vor Beginn der Ausbildung zu beantragen. Förderfähig ist beispielsweise der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen, Abendgymnasien, höheren Fachschulen, Akademien, Fachakademien und Hochschulen. Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen ist vor allem entscheidend, ob man noch bei den Eltern wohnt oder nicht. Sofern Schüler aus zwingenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen können, kann im Einzelfall auch der Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Fachoberschule oder einer Wirtschaftsschule gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte duale Ausbildungen – können nach dem BAföG jedoch nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. Ausbildungsförderungsleistungen können nicht rückwirkend beantragt werden können. An Hoch- beziehungsweise Fachhochschulen eingeschriebene Studenten müssen ihren Antrag beim zuständigen Studentenwerk stellen.