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Das Landratsamt Dillingen gibt grünes Licht für den Bau von drei Windkraftanlagen. Diese sollen in der Gemeinde Buttenwiesen, Gemarkung Wortelstetten, entstehen. Der Standort der neuen windkraftanlagen ist der Selbe, für den bereits im April 2011 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von drei Anlagen erteilt wurde. Ursprünglich sollten die Anlagen mit einer Gesamthöhe von 140 m und einer Nabenhöhe von 98 m errichtet werden, doch jetzt beträgt Nabenhöhe 141 m und die Gesamthöhe 199 m.
Alle Voraussetzungen sind erfüllt
In dem Bereich, in dem die Windkraftanlagen geplant sind, ist im derzeit gültigen Regionalplan der Region Augsburg (RP 9) ein Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Das Errichten von Windkraftanlagen zählt nach dem Baugesetzbuch im Außenbereich zu den privilegierten Vorhaben. Das besagte Gebiet wurde von der Gemeinde Buttenwiesen als Konzentrationsfläche für Windkraft ausgewiesen. Somit sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Windkraftanlagen erfüllt. Auch stehen dem Vorhaben keine naturschutzfachlichen Belange in Bezug auf den Artenschutz entgegen.
Es geht aber nicht ohne Auflagen
Doch ganz so einfach können die Windkrafträder dann doch nicht gebaut werden. Die Genehmigung enthält noch eine Auflage, die erfüllt werden muss. So müssen beispielsweise vor Betriebsbeginn, in Absprache mit einem Greifvogelexperten, an drei geeigneten Standorten außerhalt der 1-Kilometer-Zone Nisthilfen für den Baumfalken angebracht werden. Zudem ist in der Zeit zwischen 15. März und 31. Oktober über zwei Jahre ein Monitoring durchzuführen, um beispielsweise witterungsbedingte Schwankungen im jahreszeitlichen Auftreten der Fledermäuse erfassen zu können.
Schallpegel bleibt unter den Grenzwerten
Hinsichtlich des Lärmschutzes gibt es keinerlei Beanstandungen oder Probleme. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der „TA Lärm“ werden bei weitem eingehalten. So sind im Genehmigungsbescheid insgesamt 17 sogenannte Immissionsorte in den Gemarkungen Buttenwiesen, Vorderried, Wortelstetten und Lauterbach festgelegt worden, die überwiegend als allgemeine Wohngebiete eingestuft sind. Der höchste Schallpegel an einem Immissionsort liegt dabei bei 35 db(A) und damit deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert.