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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Förderung für schulische Ausbildung: Nach der allgemeinen Hochschulreife geht es für viele Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die Uni. Doch nicht immer ist die passende Lehrstätte direkt vor der eigenen Haustür. Und selbst dann sind die anfallenden Kosten ohne eigenes Einkommen nur sehr schwer zu bewältigen. Um den Betroffenen finanziell unter die Arme zu greifen, gibt es das Bundesausbildungs-Förderungsgesetz, besser bekannt als „BAföG“. Doch wer dies im kommenden Schuljahr 2015/16 erhalten möchte, sollte sich rechtzeitig darum kümmern.
So berechnet sich der BAföG
Das empfiehlt auch Dillingens Landrat Leo Schrell allen Anspruchsberechtigten. Ab September beginnen neben den betrieblich dualen Ausbildungen schließlich auch diese schulischen Varianten. Wer einschlägige Voraussetzungen vorlegen kann, wird hierbei auch künftig mit BAföG unterstützt werden. Dieses Gesetzt dient der Regelung von Ansprüchen auf Sicherung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs für Schüler, Auszubildende und Studierende. Der Anspruch auf BAföG ergibt sich zum Großteil aus der Höhe des Elterneinkommens. Maßgebend sind hierbei die Einkommensverhältnisse im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Auch die angesparten Vermögenswerte der Antragsteller werden hierbei angerechnet.
BAföG ist für viele schulisches Ausbildungen relevant
Gefördert werden zum Beispiel der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen, Abendgymnasien, höheren Fachschulen, Akademien, Fachakademien und Hochschulen. Nicht vom BAföG begünstigt sind jedoch betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen, also Ausbildungen im dualen System. Auch rückwirkend können Ausbildungsförderungsleistungen nicht beantragt werden.
Handwerk äußert sich kritisch zur ungerechten Zuschuss-Verteilung
Dass es jedoch kein Geld für diese dualen Systeme gibt, stößt vor allem im Handwerk auf scharfe Kritik. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der HWK Ulm, äußerte sich dazu erst Mitte Juni mit harten Worten. So gäbe es für 333.217 Studierende der Hochschulen und Berufsakademien ganze 2,8 Millionen Euro. Die 258.772 Schüler die den Weg der Beruflichen Bildung einschlugen, erhielten dagegen nur 1,3 Millionen Euro. Mehlich dazu: „Wer im angehenden Wahlkampf die Aufmerksamkeit des Handwerks gewinnen möchte, sollte sich diesem großen Unterschied widmen. Es widerspricht dem Prinzip der Gleichwertigkeit der Berufssysteme.“