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BAföG – Landkreis Dillingen weißt auf Abgabefrist hin
Landratsamt Dillingen a.d. Donau

BAföG – Landkreis Dillingen weißt auf Abgabefrist hin

BAföG - rechtzeitig Antrag stellen Bildquelle: Paul-Georg Meister / pixelio.de
BAföG - rechtzeitig Antrag stellen Bildquelle: Paul-Georg Meister / pixelio.de

Das Schuljahr 2014/15 ist nun auch in Bayern fast vorbei. Für viele Abschlussschüler der allgemeinbildenden Schulen beginnt nun der nächste Schritt in Richtung Berufsleben. Ab September beginnen dabei nicht nur die betrieblichen dualen, sondern auch verschiedenste schulische Ausbildungen. Bei diesen kann der Staat, unter den richtigen Umständen, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen finanzielle Hilfe gewähren. Aber nur wenn die Anträge rechtzeitig eingehen.

von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion

Förderung für schulische Ausbildung: Nach der allgemeinen Hochschulreife geht es für viele Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die Uni. Doch nicht immer ist die passende Lehrstätte direkt vor der eigenen Haustür. Und selbst dann sind die anfallenden Kosten ohne eigenes Einkommen nur sehr schwer zu bewältigen. Um den Betroffenen finanziell unter die Arme zu greifen, gibt es das Bundesausbildungs-Förderungsgesetz, besser bekannt als „BAföG“. Doch wer dies im kommenden Schuljahr 2015/16 erhalten möchte, sollte sich rechtzeitig darum kümmern.

So berechnet sich der BAföG

Das empfiehlt auch Dillingens Landrat Leo Schrell allen Anspruchsberechtigten. Ab September beginnen neben den betrieblich dualen Ausbildungen schließlich auch diese schulischen Varianten. Wer einschlägige Voraussetzungen vorlegen kann, wird hierbei auch künftig mit BAföG unterstützt werden. Dieses Gesetzt dient der Regelung von Ansprüchen auf Sicherung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs für Schüler, Auszubildende und Studierende. Der Anspruch auf BAföG ergibt sich zum Großteil aus der Höhe des Elterneinkommens. Maßgebend sind hierbei die Einkommensverhältnisse im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Auch die angesparten Vermögenswerte der Antragsteller werden hierbei angerechnet.

BAföG ist für viele schulisches Ausbildungen relevant

Gefördert werden zum Beispiel der Besuch von Berufsfach­schulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsober­schulen, Abendgymnasien, höheren Fachschu­len, Akademien, Fachakademien und Hochschu­len. Nicht vom BAföG begünstigt sind jedoch betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen, also Ausbildungen im dualen System. Auch rückwirkend können Ausbildungsförderungsleistungen nicht beantragt werden.

Handwerk äußert sich kritisch zur ungerechten Zuschuss-Verteilung

Dass es jedoch kein Geld für diese dualen Systeme gibt, stößt vor allem im Handwerk auf scharfe Kritik. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der HWK Ulm, äußerte sich dazu erst Mitte Juni mit harten Worten. So gäbe es für 333.217 Studierende  der Hochschulen und Berufsakademien ganze 2,8 Millionen Euro. Die 258.772 Schüler die den Weg der Beruflichen Bildung einschlugen, erhielten dagegen nur 1,3 Millionen Euro. Mehlich dazu: „Wer im angehenden Wahlkampf die Aufmerksamkeit des Handwerks gewinnen möchte, sollte sich diesem großen Unterschied widmen. Es widerspricht dem Prinzip der Gleichwertigkeit der Berufssysteme.“

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