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Zensus
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Zensus

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung warnt vor Trittbrettfahrern beim Zensus in Bayern. Einige Aufmerksame Bürger haben das Landesamt auf diese Betrüger aufmerksam gemacht.

Hierzu stellt das Statistische Landesamt klar, dass es beim Zensus keine telefonischen Befragungen gibt. Bei keiner der Zensus-Befragungen wird nach dem Einkommen oder der Kontonummer gefragt. Amtliche Erhebungs-Beauftragte vereinbaren zunächst schriftlich einen Interviewtermin. Anschließen weisen sie sich durch einen Erhebungs-Beauftragten-Ausweis in Verbindung mit Ihrem Personalausweis aus. “Wenden Sie sich im Zweifel an die kommunalen Erhebungsstellen oder das Statistische Landesamt“, so die Behörde.

Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt NICHT durch Interviewer

Aus verschiedenen Landesteilen wurden dem Statistischen Landesamt vereinzelt Trittbrettfahrer gemeldet. Diese haben sich entweder telefonisch oder direkt vor der Haustür der Bürger als Erhebungs-Beauftragte des Zensus ausgeben. Die falschen Erhebungs-Beauftragten haben nach Einkommen und Kontonummern gefragt. Hierzu teilt das Statistische Landesamt folgendes mit: Bei der Gebäude- und Wohnungszählung (orangefarbener Fragebogen) erfolgt die Erhebung durch postalischen Versand der Fragebogen. Also NICHT durch Interviewer.

Keine telefonische Kontakt-Aufnahme

Bei der Haushalts-Stichprobe und der Erhebung in Sonder-Bereichen (grüner bzw. violetter Erhebungsbogen) wird die Befragung durch Interviewer vorgenommen. Diese kündigen sich spätestens eine Woche vor dem Befragungs-Termin an. Dabei wird dem auskunftspflichtigen Bürger in der Regel ein Ankündigungs-Schreiben per Post zugesandt. Eine telefonische Kontakt-Aufnahme erfolgt beim Zensus nicht! Im Schreiben sind der Zweck der Befragung, die Rechts-Grundlagen und der Termin für die Befragung enthalten. Kann die Befragung am vorgeschlagenen Termin nicht stattfinden, ist mit dem Erhebungs-Beauftragten ein Alternativ-Termin zu vereinbaren. Die Telefonnummer des Erhebungs-Beauftragten befindet sich ebenfalls im Schreiben.

Regelungen und Infos zur Befragung

Zum Befragungs-Termin wird sich der Erhebungs-Beauftragte unaufgefordert ausweisen. Anschließend wird er die Befragung durchführen. Der bayerische Interviewer-Ausweis ist HIER zu finden. Für die Befragung ist es nicht erforderlich, den Interviewer in die Wohnung zu lassen. Die Befragung kann z.B. auch vor der Tür stattfinden. Die Befragung durch den Interviewer dauert durchschnittlich 10 Minuten. Beim Zensus werden keine Fragen zum Einkommen, zum Vermögen oder zu Kontonummern gestellt. Die Fragebogen des Zensus sind HIER einsehbar. Insgesamt sind die amtlichen Erhebungsbeauftragten noch sieben Wochen im Einsatz.

Befragung durch Interviewer umgehen

Falls man keine Befragung durch einen Interviewer wünscht, kann man sich den Fragebogen nach der Angabe einiger Basisdaten wie Namen, Alter und Geschlecht auch aushändigen lassen. Anschließend muss der Bogen ausgefüllt und im frankierten Kuvert an die Erhebungs-Stelle geschickt werden. Der Fragebogen kann aber auch online ausgefüllt werden.

Bei Verdacht sofort melden

Falls den Bürgern im Rahmen ihrer Befragung der Interviewer oder die gestellten Fragen verdächtig vorkommen, rät das Statistische Landesamt, sich entweder an die zuständige kommunale Erhebungs-Stelle oder direkt an das Statistische Landesamt unter der Tel. Nummer 0911/ 98 208 120 zu wenden.

Weitere Informationen zum Zensus sind unter www.statistik.bayern.de/zensus zu finden.

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