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Die Beschränkungen in Bayerisch-Schwaben zur Bekämpfung von Corona gelten nun länger als zunächst angesetzt. Das bayerische Kabinett verlängert die Maßnahmen um etwa vier Wochen bis zum 12. Januar in das kommende Jahr. Wer seine Booster-Impfung erhalten hat oder noch bekommt, darf sich über Lockerungen erfreuen. Ab dem 15. Dezember gibt es für sie größtenteils keine Testpflicht mehr.
Für Dreifachgeimpfte entfällt die Nachweispflicht eines Tests, wo sonst für alle anderen Personengruppen 2G-Plus gilt. Somit ersetzt die Booster-Impfung das tagesaktuelle Testergebnis in den eingeschränkten Bereichen. Diese Lockerung tritt am 15. Tag nach Verabreichung der dritten Dosis in Kraft. Bundesrechtlich geregelte Einrichtungen sind davon aber weiterhin ausgenommen. So muss nach einer Auffrischungsimpfung in bayerisch-schwäbischen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen noch immer ein Test vorgelegt werden.
Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt indoor haben oder großes Publikum anziehen, müssen von weiterhin einen tagesaktuellen Test einfordern. Damit gemeint sind alle Freizeitbetriebe wie Bäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen oder Solarien. Aber auch Messen, Museen, Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen Besucher unverändert nur unter der 2G-Plus Bestimmung einlassen. Dreifachgeimpfte sind davon aber nun befreit. Sie müssen in Bayerisch-Schwaben nur noch ihre dritte Impfung nachweisen. Eine Gleichstellung mit kürzlich Genesenen erfolgt allerdings nicht.
Inklusive der Innenbereiche entfällt in Zoologischen und botanischen Gärten hingegen der zusätzliche Nachweis für alle. Das gilt ebenso für bayerisch-schwäbische Gedenkstätten sowie Freizeitparks und Ausflugsschiffe. Fortan kann auch wieder an Führungen, privaten und öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel ohne Testergebnis teilgenommen werden. Zusätzlich gilt diese Lockerung in den Außenbereichen von Sportstätten bei eigener Betätigung. Markus Söder begründet die Abkehr von 2G-Plus damit, dass ein Testergebnis dort keinen effektiven Mehrwert hätte.