Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Deutschland steht vor der Rückkehr zur Normalität. Am Mittwoch verkündete die Bundesregierung, welche Regelungen schon bald nur noch der Krisenzeit angehören sollen. Daher endet auch in Bayerisch-Schwaben die Homeoffice-Pflicht. Ab wann diese nicht mehr greifen soll.
Seit November 2020 sind Arbeitgeber in Bayerisch-Schwaben dazu verpflichtet, das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Sollte Beschäftigte das nicht aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, durften sie diese Regelung zur Reduktion von Infektionen in Anspruch nehmen. Für viele war diese Form des Arbeitens eine neue Erfahrung, die unterschiedlich empfunden wurde. Während manche so ihren Alltag besser bewältigen konnten, sehnten sich andere nach ihren Büroräumlichkeiten. Letztere freuen sich daher wohl, an ihren gewohnten Arbeitsplatz nun zurückkehren zu dürfen.
Ende März soll Bayerisch-Schwaben nach zwei Jahren Pandemie wieder weitestgehend zur Normalität zurückkehren. In dem dafür aufgesetzten Beschlusspapier der Bundesregierung ist dadurch auch die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht beinhaltet. Diese und alle weiteren Lockerungen sind dennoch weiterhin an die Entwicklungen der Omikron-Welle geknüpft. Nur wenn diese es zulasse, müssen Arbeitnehmer sich wieder verpflichtend auf den Arbeitsweg machen.
Ab dem 20. März obliegt es den Verantwortlichen in den Unternehmen, ob sie ihren Beschäftigten die Heimarbeit gestatten. Somit ist die Arbeit von zu Hause aus nur noch im Einvernehmen möglich. Dennoch hat das hybride Arbeiten zahlreiche Begeisterte für sich gewonnen. In vielen Betrieben war die Corona-Krise ein Pilotprojekt hinsichtlich des Arbeitens außerhalb der Präsenzform. Insbesondere digital affine Firmen aus Bayerisch-Schwaben könnten auch ohne Pflicht weiterhin die Möglichkeit auf Homeoffice bewilligen.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind sich uneins, ob die Heimarbeit nun zum Auslaufmodell werden soll. Streitthemen wie Effektivität oder Teambuilding sorgen für die unterschiedlichen Ansichten. In der Politik gibt es allerdings bereits Bemühungen den Anspruch auf Homeoffice dauerhaft geltend zu machen. Bis dazu ein Gesetz verabschiedet wird, müssen Beschäftigte wieder in ihre Büros zurückkehren, sollte es der Arbeitgeber so verordnen. Sicher ist aber ebenso, dass die Arbeitsform nun etabliert und daher auch nicht mehr wegzudenken ist.