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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert Nachbesserungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). „Der Wirtschaftsstandort Deutschland und Bayern muss attraktiv bleiben. Deshalb ist gerade für den Industriestandort Bayern mit seinen vielen energieintensiven Betrieben ein Ausgleich von zu erwartenden Strompreiserhöhungen unerlässlich. Die jetzt vorgesehenen Ausnahmeregelungen gehen in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz. Deshalb muss nachgebessert werden. Ich bitte die Bayerische Staatsregierung, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die besondere Ausgleichsregelung, so wie sie der Bundesrat bereits beschlossen hatte, Eingang in das EGG findet. Anderenfalls wäre die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher bayerischer Firmen ernsthaft gefährdet“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Deutschland ist ganz weit oben bei den Energiepreisen
Brossardt sieht in einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung einen entscheidenden Standortfaktor. Erst jüngst wies EU-Kommissar Günther Oettinger darauf hin, dass Deutschland nach Dänemark in der Europäischen Union die höchsten Strompreise hat, und warnte vor einer schleichenden De-Industrialisierung. Brossardts besondere Sorge gilt den Großverbrauchern: „Durch den beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie dürfen vor allem die vielen stromintensiven Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden.“ Die für diese Unternehmen geplante Entlastung ist im Gesetzentwurf an die benötigte Strommenge einerseits und andererseits an das Verhältnis der Stromkosten zur Brutto-Wertschöpfung im Unternehmen geknüpft.
Deutschland darf als Wirtschaftsstandort nicht gefährdet werden
Die auf Antrag Bayerns ab 2012 vorgesehene Absenkung des jährlichen Mindest-Strombezugs von zehn Gigawattstunden auf eine Gigawattstunde hält Brossardt für überfällig. Andernfalls bliebe der energieintensive Mittelstand von der Ausgleichsregelung ausgeschlossen. Einen Ausschluss bewirkt aber der zweite Schwellenwert: „Danach werden nur Betriebe finanziell entlastet, deren Stromkostenanteil an der Brutto-Wertschöpfung des Unternehmens mindestens 14 Prozent beträgt. Wird dieser Grenzwert auch nur minimal unterschritten, zum Beispiel wegen des hohen Personalkostenanteils und/oder erfolgreicher Maßnahmen zur Stromeinsparung, muss das Unternehmen in voller Höhe zahlen. Das kann zu Belastungen von mehreren Millionen Euro führen. Ein nicht hinnehmbares Ergebnis“, so Brossardt. Die vbw drängt daher auf eine gestaffelte Entlastung, die im Bundesrat bereits eine breite Mehrheit gefunden hatte. „Wir brauchen einen gestuften Einstieg in die Ausgleichsregelung, und zwar ab einem Anteil der Stromkosten von fünf Prozent an der Bruttowertschöpfung. Außerdem ist es erforderlich, die EEG-Umlage auf zwei Cent pro Kilowattstunde zu deckeln, soll der Wirtschaftsstandort Deutschland durch den sich abzeichnenden Anstieg der EEG-Umlage nicht gefährdet werden“, betont Brossardt.
Weitere Informationen unter www.vbw-bayern.de