Heute, am 02. November 2020, tritt auch in Augsburg die achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Damit werden bayernweit die verschärften Maßnahmen umgesetzt, die vergangene Woche auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen wurden. In Augsburg werden diese Maßnahmen auf Grundlage der bayerischen Verordnung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung ergänzt. Auch diese gilt ab dem 02. November 2020 ab 00:00 Uhr. In Augsburg wurden die verschärften Corona-Maßnahmen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bereits am 30. Oktober 2020 vorgezogen und ab 21:00 Uhr umgesetzt.
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Wie seit vergangenem Freitag verfügt, sind auch weiterhin alle öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte verpflichtet, Händedesinfektionsmittelspender im Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen. An die staatliche Verordnung angepasst wurde sowohl das Alkoholverkaufsverbot, als auch das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. Diese gelten nun von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Mit der aktualisierten Allgemeinverfügung wurde ebenfalls der Bereich präzisiert, in dem an Wertach und Lech die Maskenpflicht gilt. An der Wertach gilt somit beidseitig zwischen B17-Brücke und Localbahnbrücke eine Maskenpflicht. Am Lech dagegen am Hochablass und am Kuhsee. „Die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg ist hoch – zu hoch! Wir haben das Wochenende mit einem sehr sonnigen Samstag genutzt und genau hingeschaut, wo an Lech und Wertach besonders viele Personen unterwegs waren. Für diese Bereiche haben wir nun eine Maskenpflicht festgelegt. Ich fordere die Bevölkerung aber auch außerhalb dieser Zonen dazu auf, Abstand zu halten, Gruppenbildungen zu vermeiden und nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand spazieren zu gehen. Wann immer möglich, sollte man zuhause bleiben“, appelliert Gesundheitsreferent Reiner Erben an die Augsburgerinnen und Augsburger.
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