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Stadt Augsburg präzisiert Maskenpflicht
Corona-Maßnahmen

Stadt Augsburg präzisiert Maskenpflicht

Symbolbild. Die Corona-Fälle in Augsburg steigen weiter. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die Stadt Augsburg hat ihre Maskenpflicht präzisiert. An Lech und Wertach wurden die Masken-Zonen angepasst. Wo außerdem keine Maskenpflicht gilt.

Heute, am 02. November 2020, tritt auch in Augsburg die achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Damit werden bayernweit die verschärften Maßnahmen umgesetzt, die vergangene Woche auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen wurden. In Augsburg werden diese Maßnahmen auf Grundlage der bayerischen Verordnung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung ergänzt. Auch diese gilt ab dem 02. November 2020 ab 00:00 Uhr. In Augsburg wurden die verschärften Corona-Maßnahmen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bereits am 30. Oktober 2020 vorgezogen und ab 21:00 Uhr umgesetzt.

Maskenpflicht an Lech und Wertach präzisiert

Wie seit vergangenem Freitag verfügt, sind auch weiterhin alle öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte verpflichtet, Händedesinfektionsmittelspender im Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen. An die staatliche Verordnung angepasst wurde sowohl das Alkoholverkaufsverbot, als auch das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. Diese gelten nun von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Mit der aktualisierten Allgemeinverfügung wurde ebenfalls der Bereich präzisiert, in dem an Wertach und Lech die Maskenpflicht gilt. An der Wertach gilt somit beidseitig zwischen B17-Brücke und Localbahnbrücke eine Maskenpflicht. Am Lech dagegen am Hochablass und am Kuhsee. „Die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg ist hoch – zu hoch! Wir haben das Wochenende mit einem sehr sonnigen Samstag genutzt und genau hingeschaut, wo an Lech und Wertach besonders viele Personen unterwegs waren. Für diese Bereiche haben wir nun eine Maskenpflicht festgelegt. Ich fordere die Bevölkerung aber auch außerhalb dieser Zonen dazu auf, Abstand zu halten, Gruppenbildungen zu vermeiden und nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand spazieren zu gehen. Wann immer möglich, sollte man zuhause bleiben“, appelliert Gesundheitsreferent Reiner Erben an die Augsburgerinnen und Augsburger.

Hier gilt in Augsburg keine Maskenpflicht

  • Für Berufstätige an ihrem Arbeitsplatz, wenn: kein Kundenkontakt besteht und der erforderliche Abstand zu Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden kann. Dies gilt auch für Mitarbeitende in Bau- und Handwerksbetrieben.
  • Im Auto, auf dem Fahrrad und auf dem Motorrad.
  • Bei der Ausübung von Individualsport (etwa Joggen, Nordic-Walking, Reiten, Schwimmen, Klettern). Dies gilt aber ausschließlich dann, wenn der Sport alleine ausgeübt wird.
  • Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
  • Für Menschen mit Behinderung.
  • Für Personen, denen ärztlich bescheinigt wurde, dass das Tragen einer Maske unzumutbar ist. Es muss auf Verlangen ein Attest vorgelegt werden können. Hier muss festgehalten werden, aufgrund welcher gesundheitlicher Gründe das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich beziehungsweise zumutbar sein soll. Dies schließt die konkrete Diagnose eines Krankheitsbildes mit ein, informiert die Stadt.

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