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Rückkehr der Corona-Regeln? Was in Augsburg im Herbst gelten könnte
Infektionsschutzgesetz

Rückkehr der Corona-Regeln? Was in Augsburg im Herbst gelten könnte

Symbolbild. Tests und Masken könnten ab Herbst wieder zum Alltag gehören. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
Symbolbild. Tests und Masken könnten ab Herbst wieder zum Alltag gehören. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Bundesregierung erwartet eine erneute Corona-Welle. Präventiv wurden deshalb nun neue Eingriffsmöglichkeiten beschlossen. Wo in Schwaben daher Masken- und Testpflichten greifen könnten.

Bundesweit sollen Passagiere von Flugzeugen und Fernzügen ab dem Herbst eine FFP2-Maske tragen. So sieht es die geplante Anpassung des Infektionsschutzgesetzes vor. Lediglich Kindern zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sei das Tragen eines medizinischen Mundschutzes erlaubt. Eine weitere Einschränkung soll in Kliniken und Pflegeheimen erfolgen. Neben einer allgemeingültigen Maskenpflicht, müsse dort ein negatives Testergebnis vor dem Zutritt nachgewiesen werden. Droht der Präsenzunterricht in Schulen auszufallen, soll es ab der fünften Klasse ebenfalls zu einer Maskenpflicht kommen. Steigen die Zahlen jedoch besorgniserregend, sind noch weitere Einschränkungen möglich.

Länder erhalten Spielraum

Regional komme es so zu einem zweistufigen Modell. Bundesländer sollen die Möglichkeiten wieder individuell und angepasst einsetzen. Bei moderaten Infektionszahlen seien so Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen möglich. Ist eine Corona-Welle jedoch absehbar, gebe es keine Sonderregelungen für das Tragen eines Mundschutzes. In dieser zweiten Stufe können zudem auch wieder Mindestabstandsregeln verhängt werden. Ebenso wäre dann der gesetzliche Rahmen für eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen geschaffen. Zusätzlich können Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen im Innenbereich erhoben werden. Auch G-Regelungen sind in diesem Szenario als Maßnahme möglich.

Maßnahmen noch nicht beschlossen

Bislang handelt es sich nur um einen Entwurf. Erst am 8. September wird der Bundestag über den Beschluss entscheiden. Das erneuerte Maßnahmen-Paket würde bei grünem Licht zum 1. Oktober 2022 seine Gültigkeit erhalten. Bis zum 7. April des Folgejahres sollen dann die geplanten Regeln rechtswirksam angewendet werden können.

Änderungen im Pflege- und Gesundheitswesen

Im Gesetzesentwurf ist auch eine neue Regelung zur Triage enthalten. Ältere und Menschen mit einer Behinderung sollen in einer medizinischen Notlage dadurch nicht benachteiligt werden. Für den Ernstfall soll deshalb lediglich die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit als Kriterium betrachtet werden. Zudem soll bereits in Therapie befindlichen Patienten zukünftig nicht das Beatmungsgerät entzogen werden können. In Pflegeheimen sieht die Bunderegierung außerdem Sonderzahlungen von 1.000 Euro vor. Dafür sollen die Einrichtungen Beauftragte benennen, welche sich für Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien verantworten.

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