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Rechtsschutz
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Rechtsschutz

Eine anonyme Anzeige ohne konkrete Beweise reicht schon aus, um Unternehmer und Selbstständige in Schwierigkeiten zu bringen. Ein zusätzlicher Rechtsschutz schützt Unternehmer zumindest vor finanziellen Folgen.

Gegen 9.294 Tatverdächtige laufen in Deutschland aktuell Ermittlungen wegen Wirtschaftskriminalität. Die häufigsten Anklagen lauten Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Nötigung. Doch bei weitem nicht jeder Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat ist gerechtfertigt. Neider können jedem Unternehmen und Selbstständigen mit aus der Luft gegriffenen und anonymen Anschuldigungen die Staatsanwaltschaft auf den Hals hetzen.

Gefahr für Unternehmer und Selbstständige

Als Beschuldigter ist man dann gezwungen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Auch wenn sich diese später als ungerechtfertigt herausstellen, ist nicht nur der Ruf geschädigt. Die zu Unrecht Angeschwärzten bleiben oft auch auf den hohen Kosten der Verteidigung sitzen. Im schlimmsten Fall kann dies die Existenz des Unternehmers bedrohen. Spezielle Erweiterungen für den Strafrechts-Schutz bieten Unternehmern und Selbstständigen die Möglichkeit, sich gegen solche Angriffe finanziell abzusichern.

Das Kalkül der Gegner ist klar: Wer erst einmal mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist, kann sich nicht länger mit voller Kraft um sein Unternehmen kümmern. Auch Unternehmer, die ihre Aufgaben stets verantwortungsvoll erfüllen, sind heutzutage nicht mehr sicher vor dem Zugriff der Anwälte. Denn auch ohne konkrete Beweise vorgebrachte Anschuldigungen können dem Betrieb und seinen verantwortlichen Mitarbeitern erhebliche Probleme bereiten.

Konkurrenten anonym aus dem Verkehr ziehen

Als Grundlage für einen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft genügen oft lediglich anonyme Strafanzeigen. Zwar wird so die Anonymität der Anzeigenden gewahrt, gleichzeitig sinkt damit aber auch die Hemmschwelle. Unliebsame Konkurrenten oder gar eigene Mitarbeiter können so in Schwierigkeiten gebracht werden. So auch im Fall eines Abteilungsleiters im Controlling eines Handwerksbetriebes: Er wurde des Subventionsbetrugs verdächtigt, woraufhin man ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitete.

Sobald solchen Vorwürfen vorsätzlicher Straftaten nachgegangen wird, entwickelt sich die Angelegenheit schnell zum Selbstläufer.  Dariusz Weis von den Allrecht Rechtsschutzversicherungen weiß aus Erfahrung: „Plötzlich steht die Polizei vor der Tür. Die Opfer der fälschlichen Anschuldigungen geraten dann schnell in ein Fahrwasser hinein, aus dem sie nur schwer wieder herauskommen.“ Im Fall des Abteilungsleiters veranlasste die Staatsanwaltschaft einen umfassenden Durchsuchungs-Beschluss. Außer den Geschäftsräumen und Fahrzeugen wurden auch Wohnung und der Beschuldigte selbst untersucht.

Angriffe auch aus den eigenen Reihen

Laut Anzeige sollte der Abteilungsleiter gemeinsam mit weiteren Beschuldigten Fördergelder für geförderte Projekte zweckwidrig verwendet haben. „Die anonymen Strafanzeigen enthielten detaillierte Angaben über Firmeninterna. So konnte man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Beschuldigungen aus den eigenen Reihen kamen“, berichtet Weis.

Derartige ungerechtfertigte Beschuldigungen und Strafanzeigen gegen Betriebe sind laut Weis kein Einzelfall mehr. Sowohl aus dem internen Umfeld als auch von extern muss damit gerechnet werden. Unternehmen oder einzelne Mitarbeiter sind dagegen allerdings meist nicht ausreichend geschützt. Denn üblicherweise beinhalten Rechtsschutzversicherungen nur Leistungen für Straftaten, die fahrlässig begangen worden sein sollen.

Versicherung bietet Unternehmer-Schutz

Die Allrecht Rechtsschutzversicherungen haben auf den erhöhten Bedarf mit der Einführung des Leistungsbausteines „Erweiterter Strafrechtsschutz“ reagiert: Damit werden auch die Verfahrenskosten beim Vorwurf von Vergehen abgedeckt, die angeblich vorsätzlich begangen worden sein sollen. Dieser Baustein ist Bestandteil des Basis-Rechtsschutz-Pakets für Handwerk, Handel und Gewerbe. Neben Unternehmen können sich auch Selbstständige und Freiberufler versichern. „Sowohl eventuelle Kosten im Ermittlungsverfahren als auch die der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt werden hier übernommen“, erläutert Weis. „Beim erweiterten Strafrechtsschutz besteht eine Kostendeckung bis zu 300.000 Euro, solange es nicht zu einer tatsächlichen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt – dann müsste der Versicherte die erbrachten Leistungen zurückerstatten.“

Happy End für den Abteilungsleiter

Im Fall des Abteilungsleiters, gegen den wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug ermittelt wurde, stellte dessen Anwalt einen Antrag auf Rechtsschutzbewilligung für die Verteidigung. Die Allrecht genehmigte dies und erteilte eine Kostenzusage, wie Weis berichtet: „Hier konnten wir die gesamten Verfahrenskosten erstatten, da das Verfahren eingestellt wurde und es zu keiner Verurteilung kam.“