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Neue Verordnung: Bayern will Mieter und Kleineigentümer schützen
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Umwandlungsverbot

Neue Verordnung: Bayern will Mieter und Kleineigentümer schützen

Christian Bernreiter ist Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Foto: StMB/Atelier Krammer
Christian Bernreiter ist Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Foto: StMB/Atelier Krammer

Auf dem angespannten Wohnungsmarkt soll eine neue Verordnung für Entlastung sorgen. Was sich dadurch für Eigentümer und Mieter ändert.

Der Bayerische Ministerrat hat heute die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau beschlossen. Damit hat er von der Möglichkeit des Baulandmobilisierungsgesetzes Gebrauch gemacht, in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen befristet bis zum 31. Dezember 2025 unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter lobt den Beschluss: „Die heute beschlossene Regelung schafft einen guten Ausgleich zwischen einem besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Umwandlungen und dem bundesgesetzlich vorgesehenen Kleineigentümerschutz.“ 

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Bezahlbarer Wohnraum soll erhalten bleiben 

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, Kommunen zu bestimmen, in denen aufgrund eines angespannten Wohnungsmarktes die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung bedarf. Damit soll bezahlbarer Mietwohnraum erhalten und vor Umwandlungen besser geschützt werden. In einem vom Freistaat beauftragten Gutachten wurden bayernweit 50 Städte und Gemeinden ermittelt, die in die Gebietskulisse der Verordnung fallen – darunter auch Augsburg. Die Genehmigungspflicht gilt künftig in diesen Kommunen für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen. Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen sind jedoch von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Damit stärke, heißt es in einer Mitteilung, der Freistaat neben dem Mieterschutz gleichzeitig auch den Kleineigentümerschutz. 

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Verordnung tritt wahrscheinlich zum 01. Juni in Kraft 

Bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres hat der Ministerrat den Verordnungsentwurf in erster Sitzung gebilligt. Die im Anschluss durchgeführte Verbändeanhörung hat keine Änderungen am Entwurf mehr ergeben, sodass die geänderte Verordnung nach dem heutigen abschließenden Beschluss des Ministerrats voraussichtlich zum 1. Juni in Kraft treten kann. Anträge zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind ab diesem Zeitpunkt an die Unteren Bauaufsichtsbehörden, also die Landratsämter, kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte zu stellen. Gemäß den Bestimmungen des Baulandmobilisierungsgesetzes ist die Genehmigungspflicht für die Umwandlungen bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

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