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Maler- und Lackierer-Handwerk
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Maler- und Lackierer-Handwerk

Maler- und Lackierer-Handwerk

Auszubildende im Maler- und Lackierer-Handwerk erhalten eine höhere Vergütung und mehr Urlaub. Das regelt ein Tarifvertrag einheitlich in Ost- und Westdeutschland.

Die rund 33.000 Auszubildenden im Maler- und Lackierer-Handwerk erhalten ab dem 1. August 2011 deutlich höhere Ausbildungs-Vergütungen. Nach Ablauf der Erklärungsfrist wurde nunmehr das bereits am 12. April 2011 erzielte Verhandlungs-Ergebnis von der Arbeitgeber-Seite angenommen. Die Industrie-Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte gut ein ganzes Jahr mit den Arbeitgebern um einen Abschluss gerungen.

Einsatz der Gewerkschaft hat sich gelohnt

„Es hat sich gelohnt, trotz langwieriger und harter Diskussionen am Ball zu bleiben“, stellte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers fest. „Wir haben für die jungen Beschäftigten der Branche endlich wieder vernünftige Vergütungen. Auch verbessern sich die Rahmenbedingungen und das einheitlich in Ost und West“, so Schäfers.

Image der Branche ist angeschlagen

Das Auf und Ab der letzten Jahre habe auf das Image des Maler- und Lackierer-Handwerks durchgeschlagen. Zuletzt hatte die Branche einen Rückgang von knapp sieben Prozent bei den Auszubildenden verzeichnen müssen. „In Zeiten, in denen allerorten von einem Fachkräfte-Mangel gesprochen wird, kann sich das keine Branche leisten“, sagte Schäfers.

Bessere Rahmenbedingungen für Auszubildende

Im Einzelnen beträgt die Vergütung nun im ersten Ausbildungsjahr 450 Euro. Sie steigt im zweiten Jahr auf 500 Euro und im dritten auf 635 Euro. Damit erhöhen sich die Vergütungen bis zu einem Drittel. Die Auszubildenden erhalten ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 15 Prozent. Zudem haben sie Anspruch auf einen Tag mehr Urlaub. Zuletzt erhielten sie nur das gesetzliche Minimum von 20 Tagen.

Letzter notwendiger Schritt

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Er muss noch durch das Bundesarbeits-Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, um Inkrafttreten zu können.

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