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Leitungswasser in Dinkelscherben muss abgekocht werden
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Trinkwasser

Leitungswasser in Dinkelscherben muss abgekocht werden

Symbolbild. In Dinkelscherben muss das Trinkwasser derzeit abgekocht werden. Foto: Florian L./pixelio.de

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hat für Ortsteile von Dinkelscherben die Maßnahme angeordnet, dass das Trinkwasser abgekocht werden soll. Dies diene zu vorsorglichem Gesundheitsschutz. Wie die Bewohner damit umgehen sollen.

Ortsteile von Dinkelscherben müssen ab sofort ihr Trinkwasser abkochen, das hat das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg verkündet. Die Maßnahme wurde aufgrund des Nachweises einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers ausgesprochen. Die Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung seien überschritten worden.

Diese Ortsteile von Dinkelscherben sind von der Maßnahme betroffen

Das Gesudheitsamt hat ein sofortiges Abkochgebot für alle Haushalte und Betriebe in den Dinkelscherber Ortsteilen Anried, Ettelried, Engertshofen, Siefenwang, Stadel, Saulach, Reischenau, Oberschöneberg, Ried, Kühbach, Breitenbronn, Holzara und Osterkühbach ausgesprochen. Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Als Ursache des Störfalls wurde ein technischer Defekt ermittelt, an dessen Beseitigung bereits gearbeitet werde. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme könne aktuell noch keine Prognose getroffen werden.

Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden

Zur wirksamen Desinfektion und zum Schutz der Bevölkerung hat das Gesundheitsamt allen Bewohnern des Ortsteils Oberschöneberg empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen. Danach sei es außerdem noch wichtig, das Wasser vor dem Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser könne in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden. Es sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Waschen von Haaren und Gesicht sowie für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

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