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IHK Schwaben
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IHK Schwaben

Für Arbeitnehmer und Dienstleister acht weiterer EU-Staaten, die MOEL 8, fallen ab dem 1. Mai die bisherigen Beschränkungen weg. Auch der schwäbische Arbeitsmarkt öffnet sich.

Ab dem 1. Mai 2011 dürfen die Arbeitnehmer acht weiterer Mitglieds-Staaten (MOEL-8) dort arbeiten, wo sie wollen. Voraussetzung ist natürlich, dass die MOEL-8ler dies innerhalb der Grenzen der Europäischen Union (EU) tun. Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU nennt sich dies offiziell. Die MOEL 8 sind die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen. Auch die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn gehören zu MOEL 8. Es sind, wie der Name schon sagt, insgesamt acht Staaten aus Mittel- und Osteuropa. Daher nennt man sie auch zusammenfassend MOEL-8. Ab dem 1. Mai brauchen Angehörige der MOEL 8 keine Arbeits-Genehmigung mehr. Dies gilt auch für den schwäbischen Arbeitsmarkt.

MOEL-8-Unternehmen können über die Grenzen operieren

Auch Dienstleistungs-Unternehmer unterliegen nicht mehr den bis 30. April geltenden Beschränkungen. Nun können auch sie ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Dies gänzlich uneingeschränkt in allen Branchen. Das heißt Dienstleistungs-Freiheit innerhalb der EU. Dabei sind die deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften zu beachten. Auch eine gewerbsmäßige Arbeitnehmer-Überlassung ist nach dem ersten Mai möglich.

Kein vermehrter Zuzug aus den MOEL 8 erwartet

Die IHK Schwaben rechnet nicht mit einem großen Zuzug aus den MOEL-8. Für Akademiker besteht bereits seit zwei Jahren eine Ausnahmeregelung. Viele Auswanderungs-Willige sind in Länder gezogen, die ihre Arbeitsmärkte früher geöffnet haben. Neben Deutschland hat nur Österreich die volle Übergangsfrist ausgeschöpft. Zudem haben auch diese Länder mit einer ähnlichen demographischen Entwicklung wie Deutschland zu kämpfen. Negative Entwicklungen sind weitgehend ausgeblieben. In den EU-Mitglieds-Staaten, die ihre Arbeitsmärkte von Beginn an geöffnet haben, bleib alles gut. Befürchtet wurden zum Beispiel die Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer oder die Absenkung des Lohnniveaus.

Chance dem Fachkräfte-Mangel entgegenzutreten?

„Im Zuge des Fachkräfte-Mangels, würden viele unserer Unternehmer gerne auch ausländische Fachkräfte einstellen. Sie finden aber nur schwer interessierte Bewerber“, so Elke Hehl, Leiterin des Europaservice der IHK Schwaben „Daher haben die deutschen Auslands-Handelskammern ihren Personalvermittlungs-Dienst ausgeweitet.“

Nähere Informationen auf dem IHK Business Breakfast

Die IHK Schwaben will mit einem Business Breakfast zum Thema informieren. Der Titel ist "Arbeitnehmer-Freizügigkeit und Dienstleistungs-Freiheit ab Mai 2011". Dieses findet am 11. Mai von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr in der IHK Augsburg statt. Anmeldungen sind möglich bei Nelly Bachmann unter Telefon 0821 3162-293 und Email: nelly.bachmann(at)schwaben.ihk.de. Die Teilnahmegebühr beträgt 80 Euro.

http://www.schwaben.ihk.de