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IHK FOSA: 1 Jahr, 200 Gespräche, 523 Anträge IHK Schwaben
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IHK Schwaben

IHK FOSA: 1 Jahr, 200 Gespräche, 523 Anträge IHK Schwaben

Die IHK FOSA der IHK Schwaben hat im ersten Jahr über 200 Beratungsgespräche durchgeführt, Foto: Fotolia
Die IHK FOSA der IHK Schwaben hat im ersten Jahr über 200 Beratungsgespräche durchgeführt, Foto: Fotolia

Mit dem Ausbau der offiziellen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse leistet die IHK Schwaben einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Bayerisch-Schwaben. Vor einem Jahr wurde die Zentralstelle IHK FOSA ins Leben gerufen – heute hat sie bereits über 200 Menschen beraten und präsentiert sich seit Neustem auch mit einem eigenen Internetportal.

Die Bundesregierung geht derzeit von rund drei Millionen ausländischen Mitbürgern in Deutschland mit einem Berufsabschluss aus, die nicht in einem adäquaten Beruf tätig sind. Aus diesem Grund wurde vergangenes Jahr die IHK FOSA, die Zentralstelle der deutschen IHKs zur Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse in Nürnberg, ins Leben gerufen, um ausländische Berufsabschlüsse zu überprüfen, anzuerkennen und Gleichwertigkeitsbescheinigungen auszustellen. Bevor die Unterlagen zur Institution der IHK FOSA geschickt werden, bietet die IHK Schwaben außerdem eine kostenlose Erstberatung vor Ort an. Bei dieser Gelegenheit werden die eingereichten Unterlagen und der entsprechende Beruf abgestimmt.

Über 200 Migranten wurden im ersten Jahr von der IHK beraten

Seit April letzten Jahres haben die Mitarbeiter der IHK Schwaben insgesamt über 200 Beratungen von Migranten durchgeführt. Somit wurde etwa jedes vierte Beratungsgespräch in Bayern in der IHK Schwaben geführt. Das Spektrum der Berufe reichte dabei vom Koch bis zur Buchhalterin. Die Mehrheit der Menschen, die die Beratung in Anspruch genommen haben, kamen aus Polen, gefolgt von Russland, der Türkei, Rumänien und Kasachstan. Bislang sind 523 Anträge in Bayern eingegangen – rund 70 davon aus Bayerisch-Schwaben.

Neues Onlineportal als erster Schritt in die richtige Richtung

„Auch wenn die Zahlen der abgewickelten Anträge sicher zu verbessern sind, ist die neue gesetzliche Möglichkeit ein geeignetes Instrument der Integration und ein sehr guter Beitrag zur Willkommenskultur in unserem Land“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Saalfrank. „Profitieren können nicht nur die Antragsteller selbst, sondern auch unsere Betriebe im Sinne der Fachkräftesicherung. Es hapert im Moment sicherlich auch noch an geeigneten Marketingkonzepten.“ Das Anfang April 2013 gestartete Onlineportal (www.anerkennung-in-deutschland.de) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) betrachtet Saalfrank außerdem als einen ersten Schritt in die richtige Richtung zur besseren Vermarktung der Anerkennungsmöglichkeiten von Berufsabschlüssen für Menschen mit Migrationshintergrund.

300.000 Menschen in Deutschland können profitieren

Derzeit leben etwa 300.000 Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland, die von dem neuen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) profitieren könnten, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist. Im ersten Jahr haben 30.000 Menschen in Deutschland einen Antrag zur Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt. Davon sind jedoch 20.000 aus dem Gesundheitsbereich, der aber nicht unter das Anerkennungsgesetz fällt.

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