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Der Grund: die gute Auftragslage. Deshalb heißt es für viele Menschen „Fließband statt Oster-Vorbereitungen“.
Arbeiten am Karfreitag
Laut der Augsburger Allgemeinen haben zahlreiche regionale Unternehmen eine Sondergenehmigung beantragt. Denn ohne Produktions-Erlaubnis der Gewerbeaufsicht müssen die Bänder still stehen. Letztes Jahr waren es 53 Unternehmen, nach Karl-Heinz Meyer von der Regierung Schwaben ist die Zahl konjunkturabhängig. Dieses Jahr dürften es wohl noch einige mehr sein.
Vor allem Zulieferer der Automobilindustrie setzen auf Sondergenehmigungen, denn sie stehen enorm unter Druck. Auch über Ostern müssen sie produzieren. Beispielsweise stehen die Produktionsbänder auch bei VW über die Oster-Feiertage nicht still. Ansonsten ist vom Handwerk bis zur Nahrungsmittel-Industrie alles in Sachen Ausnahmeregelung vertreten.
Zu hoher Preis für die Arbeitnehmer?
Denn vor allem Gewerkschaften und Kirchenvertreter sehen das Arbeiten am Feiertag durchaus kritisch. KAB-Diözesanpräses (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung) Erwin Helmer äußert sich gegenüber der Augsburger Allgemeinen empört: Es sei ein „Verstoß gegen die christliche Prägung unseres Landes“.
Neben der KAB und der Betriebsseelsorge der Diözese Augsburg sieht auch die IG Metall den Trend zur Feiertags-Arbeit kritisch. Zwar ist es wichtig für die Unternehmen ihre Aufträge zu erfüllen, dennoch sollte der Preis, den die Arbeitnehmer zahlen, nicht zu hoch sein.
Genau hinschauen
Hier kommt die Gewerbeaufsicht ins Spiel – sie prüft die Anträge der Unternehmen und regelt „Sondergenehmigung ja oder nein“. Den Ausnahme-Regelungen wird nur grünes Licht gegeben, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu gewährleisten. Zum Beispiel dann, wenn ohne die Feiertagsarbeit die Konkurrenzfähigkeit des Betriebs im Vergleich zu ausländischen Unternehmen beeinträchtigt wäre, so die Augsburger Allgemeine.
Allerdings haben manche Unternehmen eine Sonderstellung – bestimmten Branchen werden prinzipiell gesetzliche Ausnahmen zugesprochen. Allen voran sind hier Krankenhäuser, Gastronomie- und Verkehrsbetriebe zu nennen. Denn sie können ihre Arbeit nicht einfach auf die regulären Werktage verschieben. Auch Branchen der Energie- und Wasserversorgen sind da mit eingeschlossen.