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Betroffen sind davon künftig vor allem viele kleinere Unternehmen wie Lebensmittel-, Textil-, Buch- oder Autohändler, aber auch online-shop-Betreiber, Immobilien-Makler oder Versicherungs-Vermittler. Das Gesetz ist von zahlreichen bürokratischen Regelungen geprägt. Konkret geht es um neue Dokumentations-, Ermittlungs-, Melde- und Schulungspflichten, die Unternehmen erfüllen müssten. Betriebe ab 10 Mitarbeiter sollen einen Geldwäsche-Beauftragten mit Stellvertreter bestellen.
Unverhältnismäßiger Bürokratie-Aufbau
„Das Ansinnen, die Geldwäsche eindämmen zu wollen ist richtig, aber die Lösung kann und darf sicher nicht darin liegen allen Gewerbe-Treibenden mit der Gießkanne Dokumentations- und Ermittlungs-Pflichten aufzuerlegen – das sind Staatsaufgaben“, stellt Dr. Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben, klar. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rechnet damit, dass bundesweit allein 124.000 Industrie- und Handelsunternehmen Beauftragte benennen, melden und weiterbilden müssten. „Dies stünde in keinem Verhältnis zum verfolgten Ziel und bedeutet einen Bürokratie-Aufbau, der kleinen und mittleren Betrieben nicht zumutbar ist“, macht Kopton, der selbst Unternehmer ist, deutlich. „Zuversichtlich stimmt mich hier allein die Tatsache, dass die Thematik bei einigen Bundestags-Abgeordneten durchaus auf offene Ohren trifft“, ergänzt der IHK-Präsident.
Neue Regelungen für kleinere Betriebe kaum umsetzbar
Mit großer Sorge sieht er dabei insbesondere, was damit den zahlreichen Handels-Unternehmen in Schwaben aufgebürdet werden soll. Die Anforderungen sind in der Praxis aus Sicht von Oliver Heckemann, Leiter des Geschäftsfeldes Recht / Fair Play der IHK Schwaben, für viele kleine Betriebe kaum erfüllbar. „Das beginnt bereits damit, dass der Gesetzestext nur äußerst schwer verständlich ist. Es tun sich zudem viele Fragen auf, die zu Rechts-Unsicherheit führen. Beispielsweise: Wie sollen Unternehmer erkennen, ob sie nur mit einem Strohmann verhandeln oder wer letztlich der „wirtschaftlich Berechtigte“ des Vertrages sein soll? Oder: Wie sollen Unternehmer gesellschaft-rechtliche Beziehungen ihrer Vertragspartner dokumentieren, auf die sie weder durch Einsicht ins Handels-Register noch auf sonstige Weise Zugriff haben?
Bußgelder von bis zu 10.000 Euro
Werden die Pflichten von einem Unternehmen nicht erfüllt, droht nach dem Entwurf ein Bußgeld bis 100.000 Euro. Das kann für mittelständische Unternehmen existenzgefährdend sein kann“, erläutert Heckemann. Die IHK-Organisation hält es deshalb für geboten, dass die Pflichten aus dem Gesetz auf risiko-relevante Branchen beschränkt werden.
Die ausführliche Stellungnahme des DIHK ist unter www.schwaben.ihk.de zu finden.