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Das Interview führte Kathrin Hansel, Online-Redaktion
B4B SCHWABEN: Herr Klaus, wie steht es um die rechtliche WM-Situation bei Arbeitnehmern? Gibt es ein „Recht auf Nationalspiele“?
Stefan Klaus: Das würde viele freuen, denn die Spiele in Brasilien beginnen nach unserer Zeit zwischen 18 Uhr und Mitternacht. Aber die Rechtslage ist klar: Auch während der WM sind die Arbeitszeiten verbindlich und die WM ist kein Ausnahmezustand. Arbeitnehmer müssen pünktlich, einigermaßen ausgeruht und ohne „Restalkohol“ am Arbeitsplatz erscheinen. Durch Absprache mit dem Arbeitgeber können aber Einzelne oder auch der Betriebsrat für die Belegschaft eine passende Regelung finden. Ohne diese Absprachen sollten Arbeitnehmer nicht einfach unentschuldigt fehlen, sonst droht eine Abmahnung oder in Extremfällen vielleicht der Arbeitsplatzverlust.
B4B SCHWABEN: Welche Möglichkeiten haben Fußball-Fans, wenn die Spielzeit ausgerechnet auf die Arbeitszeit fällt oder wenn das nächtliche Fußballschauen die Arbeitsleistung des darauffolgenden Tages beeinflussen könnte?
Stefan Klaus: Wer die WM ungestört genießen und ausschlafen will, kann natürlich Urlaub beantragen oder in Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden abbauen. Wollen dies allerdings sehr viele gleichzeitig, kann der Betriebsablauf gestört sein, was eine Auswahl erfordert. Daher sollten Arbeitgeber für eine gerechte Verteilung der möglichen freien Zeitspannen sorgen und den Tausch von Arbeitseinsätzen mit weniger an Fußball Interessierten zulassen. Ich warne vorsorglich vor einer nur vorgeschobenen Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber achten während der WM auf Krankheitszeiten und Fehlzeiten können in begründeten Verdachtsfällen das Klima der Zusammenarbeit vergiften. Auch sollte man nie eine Krankheit androhen, falls der Arbeitgeber Urlaub oder Wünsche nach einem anderen Arbeitsbeginn ablehnen will. Darin sieht die Rechtsprechung eine das Vertrauen zerstörende Erpressung, die den Arbeitsplatz kosten kann. Deshalb ist eine verständnisvolle Kommunikation mit den Vorgesetzten das geeignete Verhandlungsinstrument.
B4B SCHWABEN: Ist Fußballschauen im Betrieb generell erlaubt oder kann der Arbeitgeber hier Verbote aussprechen – auch wenn die Arbeitsleistung durch die Übertragung nicht beeinträchtigt wird?
Stefan Klaus: Jeder Arbeitnehmer schuldet am Arbeitsplatz volle Arbeitskraft und Konzentration. Daher ist Fußballschauen (ob über PC, Smartphone, Tablet, Laptop oder TV) während der Arbeitszeit grundsätzlich und auch ohne „Ansage“ verboten und nur in Pausenzeiten erlaubt, wenn man nicht zu den Glücklichen zählt, die beruflich die Spiele verfolgen. Niemand kann gleichzeitig das Spiel verfolgen und intensiv arbeiten – trotz „Multitasking“. Einige Arbeitgeber sehen die Dinge aber locker und erlauben den Blick aufs Spiel oder zumindest das Radiohören, wenn nicht andere gestört werden. Gelegentlich organisieren Arbeitgeber sogar ein gemeinsames Event. Ohne Erlaubnis des Arbeitgebers bewegen sich Fußballbegeisterte jedenfalls auf sehr dünnem Eis, wenn sie die Spiele ohne nachzufragen während der Arbeitszeit verfolgen.
B4B SCHWABEN: Manche Arbeitgeber ermöglichen den Mitarbeitern flexiblere Arbeitszeiten während der Weltmeisterschaft. Welche rechtlichen Besonderheiten müssen bei solchen Sonderregelungen beachtet werden, vom Arbeitgeber wie vom Arbeitnehmer?
Stefan Klaus: Wichtig ist für Arbeitnehmer, die vorgegebenen Kern- und Mindestarbeitszeiten einzuhalten. Erreichbarkeit, zwingende Arbeitsabläufe oder Terminvorgaben verhindern oft, die betriebliche Arbeitszeit dem brasilianischem Spielplan anzupassen. Dennoch bietet die WM dort, wo es geht, eine gute Möglichkeit, ohne großen Aufwand etwas Positives für das Betriebsklima zu tun. In mitbestimmten Betrieben müssen Arbeitgeber, die vorübergehend die Arbeitszeiten wegen der WM ändern wollen, dies mit ihrem Betriebsrat näher aushandeln.
B4B SCHWABEN: Was passiert, sollte man nach der nächtlichen WM-Übertragung und den damit verbundenen Feierlichkeiten dann doch verschlafen? Gilt die WM-Begeisterung als Entschuldigung für Zu-spät-Kommen oder erhöhte Müdigkeit am Arbeitsplatz?
Stefan Klaus: WM-Spiele sind grundsätzlich kein Entschuldigungsgrund. Wegen deren gesellschaftlichen Bedeutung haben allerdings viele Arbeitgeber Verständnis, wenn die so ausgefallene Zeit nachgearbeitet werden kann. Sicher wird es auch darauf ankommen, ob und wie sich der oder die Betroffene persönlich entschuldigt, denn der Ton macht bekanntlich die Musik. So lässt sich eine schlechte Stimmung oder gar eine Abmahnung oft vermeiden.
B4B SCHWABEN: Wie handhaben Sie die WM-Zeit in Ihrer Kanzlei eigentlich?
Stefan Klaus: Wir können als Dienstleister die Arbeitszeiten flexibler gestalten und so Kunden-, aber eben auch Arbeitnehmerwünsche berücksichtigen. Wenn Mandanteninteresse, Fristen und Termine nicht beeinträchtigt werden, stimmen wir auch während der WM die nötige Flexibilität in den Arbeitszeiten in konkreter Absprache mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. So bleibt unseren Fußballbegeisterten trotz der anspruchsvollen Arbeitsaufgaben die Freude an der WM.
B4B SCHWABEN: Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Kathrin Hansel