Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist die Eigenwohnraumförderung in Bayern noch unbekannt. Auch eine längere Zinsfestschreibung bietet der Freistaat Bayern an. Besonders Familien mit Kindern profitieren.
Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, über die Eigenwohnraumförderung bei der Verwirklichung des Traums vom eigenen Heim. Eine individuelle Einkommensberechnung erstellt die zuständige Bewilligungsstelle, also das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Freistaat unterstützt bei Hausbau, Haus- und Wohnungskauf
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms vergibt der Freistaat Bayern befristet zinsverbilligte staatliche Darlehen und Zuschüsse sowie innerhalb des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms befristet zinsverbilligte Förderkredite. Damit werden berechtigte Familien im Freistaat Bayern beim Erwerb angemessen großer Eigenheime und Eigentumswohnungen finanziell unterstützt. Ob Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb, spielt dabei keine Rolle. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm finden auch Gebäude-Änderungen und Gebäude-Erweiterungen ihre Unterstützung.
Zuschussförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Haushalte mit Kindern erhalten vom Freistaat Bayern einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1500 Euro pro Kind gemäß § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes. Das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist.
Ein Potpourri der Finanzierungsmöglichkeiten
Ein Förderkredit aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm kann allein oder ergänzend mit einem staatlichen Darlehen und gegebenenfalls mit einem Zuschuss aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt werden. Allerdings kann dies zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm nicht in Anspruch genommen werden.
Förderantrag rechtzeitig stellen
Der Förderantrag für die Unterstützung durch den Freistaat Bayern kann vor Baubeginn oder Kaufvertrags-Abschluss bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Zuständig sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte im Freistaat Bayern.
Die aktuellen Förderkonditionen werden im Internet unter www.bayernlabo.de veröffentlicht. Darüber hinaus berät die zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) individuell über die Fördermöglichkeiten.