Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Nach Beschlüssen der Bundesregierung sind für 2023 einige neue Regeln eingeführt beziehungsweise modifiziert worden. Diese betreffen unter anderem arbeitslose Menschen, Krankmeldungen und den ÖPNV. Aber auch Entlastungspakete sind für das neue Jahr in Schwaben angesetzt.
Zum 01. Januar sind die Krankmeldungen aus Papier Geschichte. Denn ab jetzt sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, lückenlos auf die eAu – also die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – umzustellen. Die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden können ab Januar 2023 nur noch auf dem digitalen Weg bei der jeweiligen Krankenkassen angefragt werden. Diese Regel gilt jedoch derzeit nur für gesetzlich Versicherte. Eine eAU bei Privatpatienten ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgesehen. Auch für Krankmeldungen aus dem Ausland gilt weiterhin die Papierform.
Mit der Einführung des Bürgergelds zum 01. Januar 2023 steigen unter anderem die Regelsätze der Leistungsberechtigen. Außerdem wurden Freibeträge und Karenzzeiten angepasst.
Entlastung für Familien mit Kindern: Denn das Kindergeld steigt zum 01. Januar 2023 auf 250 Euro pro Monat und pro Kind. Bislang lag der Wert beim ersten und zweiten Kind bei 219 Euro; beim dritten Kind bei 225 Euro.
Im vergangenen Jahr hat sich das 9-Euro-Ticket im ÖPNV großer Beliebtheit erfreut. Nun soll das nächste vergünstigte Ticket für Bus und Bahn an den Start gehen. Zwar noch nicht zum 01. Januar, aber für das Frühjahr ist es geplant: Das 49-Euro-Ticket feiert in Deutschland Premiere.
Zum 01. Januar steigt die Vergütung für Auszubildende. Bislang lag das mindeste Gehalt bei monatlich 585 Euro. Dieser Betrag wurde nun gesetzlich auf 620 Euro angehoben.
Die gestiegenen Kosten für Energie belasten auch Studierende und Fachschüler. Deshalb wird diesen eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro ausbezahlt. 345 Euro sind als Heizkostenzuschuss außerdem für Empfänger von BAföG angedacht.