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Corona-Tests in Augsburg: Für wen sind sie ab Montag kostenpflichtig?
Schnelltests und PCR-Tests

Corona-Tests in Augsburg: Für wen sind sie ab Montag kostenpflichtig?

Symbolbild. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Zum 11. Oktober 2021 werden die kostenfreien Corona-Tests für Jedermann in Bayern abgeschafft. Das gilt für Schnelltests und PCR-Tests. Wer davon betroffen ist und wer sich weiterhin kostenlos testen lassen kann.

Geimpft, genesen oder getestet – die 3G-Regel greift für viele Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten in Innenräumen. Bisher konnte sich in Deutschland jeder kostenlos testen lassen. Das Angebot bezüglich des kostenlosen Antigen-Schnelltests (sogenannter „Bürgertest“) und des bayernweiten, kostenlosen PCR-Tests (sogenannter „Jedermann-Test) läuft nun zum 11. Oktober 2021 aus. 

Das Bundesgesundheitsministerium begründet das wie folgt: Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, „ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich." Aber es gibt auch Ausnahmen.

Für diese Personen bleiben die Corona-Tests kostenlos

Die Antigen-Schnelltests bleiben unter anderem kostenlos für:

  • Kinder, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Testung von leicht symptomatischen Kindern („Schnupfenkinder“)
  • Jugendliche, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gilt bis 30.11.2021)
  • Studierende (gilt bis 30.11.2021) (Nachweise: z.B. Ausweis, Studienausweis)
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben (Nachweis Studienteilnahme) 
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (Nachweis: Ärztliches Attest)
  • Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie von Einrichtungen ohne Testkonzept.

Für folgende Personen bzw. in folgenden Fällen bleiben Antigen- Schnelltests und PCR-Tests kostenlos:

  • Testungen nach Testverordnung, z.B. Kontaktpersonen, bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen und PCR-Bestätigungstestungen (Nachweis: Mitteilung Gesundheitsamt (KPN oder Quarantäne) oder Warnhinweis App)
  • Beschäftige von Pflegeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung  (Nachweis: Beschäftigtenausweis, Lohnzettel, Bescheinigung des Arbeitsgebers etc.) 

Wo kann ich mich ab 11. Oktober in Augsburg testen lassen?

Im Testzentrum an der Messe werden ausschließlich kostenlose Testungen für berechtigte Personen vorgenommen. Im Testzentrum in der Maximilianstraße werden sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Schnelltests und PCR-Tests angeboten. Das Schnelltestzentrum in Haunstetten bietet nur kostenlose und kostenpflichtige Schnelltests an – keine PCR-Tests. 

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