B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Corona-Soforthilfen: Staatsregierung erlässt Wenigverdienenden die Rückzahlung
Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform
Corona-Pandemie

Corona-Soforthilfen: Staatsregierung erlässt Wenigverdienenden die Rückzahlung

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/A. Gottardi
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/A. Gottardi

Kleine Betriebe und Freiberufler müssen überprüfen, ob die Corona-Soforthilfen der bayerischen Staatsregierung tatsächlich benötigt wurden und diese gegebenenfalls zurückzahlen. Um nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, sollen Wenigverdienende nun von der Rückerstattung befreit werden. Wer ist von der Entlastung konkret betroffen?

Die Bayerische Staatsregierung kommt Klein-Unternehmen und Selbstständigen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, weitestmöglich entgegen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger äußerte sich dahingehend: „Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Insbesondere zahlreiche kleine Gewerbetreibende wie Friseure und Soloselbständige sehen sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Corona-Soforthilfen überfordert. Für den Fall der Existenzgefährdung haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden. Wer als Alleinstehender bis zu 25 000 bzw. ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen."

Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform

Wann tritt eine Existenzgefährdung ein?

Grundsätzlich ist ein Erlass immer dann möglich, wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht. Als grobe Faustregel ist damit ein Erlass oder zumindest Teilerlass wegen Existenzgefährdung möglich, wenn das Betriebsergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 (ohne Unterhaltspflichtige) bis 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt. Eine Existenzgefährdung wird vermutet, wenn der erwartete Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung zu leisten.

Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform

Um welche Kosten handelt es sich?

Im Interesse der Betroffenen können inhabergeführte Unternehmen und Soloselbständige den individuellen Pfändungsfreibetrag ergänzt um den pfändungsfreien Beitrag zur Altersvorsorge geltend machen. Bei den weiteren Einkünften werden Einkünfte der Ehegatten nur berücksichtigt, soweit sie über 30.000 Euro jährlich hinausgehen. Vom liquiden Betriebsvermögen können die laufenden notwendigen Personal- und Sachausgaben, beispielsweise Löhne und Mietzahlungen, für die auf den Zeitpunkt der Erlassantragstellung folgenden drei Monate als Schonvermögen abgezogen werden. 

Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform

Ab Juni kann der Erlass beantragt werden

Aiwanger kündigte an: „Wer wenig verdient, und seine Existenz gefährdet sieht, kann ab 1. Juni den Erlass der Rückzahlung der Corona-Hilfen online beantragen. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung nach klaren Kriterien, die die wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses die Rückzahlung erlässt." Ein Rechtsanspruch besteht diesbezüglich jedoch nicht.

Auch Ratenzahlungen sind möglich

Schon bisher galt: Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt werden kann, sind großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten möglich. Auch die Ratenzahlungen können spätestens ab 1. Juni über die Online-Plattform beantragt werden. Der Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte: „Stundung und Ratenzahlungen sind in Zeiten multipler Krisen wie dem Ukraine-Krieg, hohen Energiepreisen, Inflation und Lieferkettenschwierigkeiten gerade für Wenigverdienende nicht immer hilfreich. Mit den Eckpunkten für den Erlass der Corona-Soforthilfen haben wir eine gute Lösung gefunden."

Artikel zum gleichen Thema