In Bayern treten ab Montag weitere Lockerungen in Kraft. Das öffentliche Leben wird damit auch in Bayerisch-Schwaben weiter hochgefahren. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, Zoo- und Museums-Besuche sind wieder erlaubt und die Notfall-Kinderbetreuuung wird ausgeweitet.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verkündete am 5. Mai weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Seit dem 6. Mai ist die allgemeine Ausgangsbeschränkung in Bayern entfallen, ein Besuch der engeren Familie ist wieder erlaubt. Seit 8. Mai dürfen sich wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen - und zwar sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum.
Das ändert sich ab Montag, 11 Mai:
Alle Geschäfte können unter Auflagen wieder öffnen
Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen erlaubt. Dazu zählen Maskenpflicht und Abstandsregeln. Zwischen den Kunden muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden und die Zahl der Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Zudem muss der Betreiber ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept ausarbeiten. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter wird aufgehoben.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.
Zoos, Biblitoheken, Museen und Musik- sowie Fahrschulen öffnen
Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:
Sportarten wie Tennis, Golf oder Segeln wieder erlaubt
Kontaktfreier Individualsport mit Abstand, wie zum Beispiel Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten oder Flugsport wird ab 11. Mai wieder zugelassen.
Schüler kehren schrittweise an Schulen zurück
Seit 27. April werden an bayerischen Schulen die Abschlussklassen wieder unterrichtet. Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen. Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für:
Nach den Pfingstferien soll wieder Präsenzunterricht für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel stattfinden.
Kinderbetreuung: Notfallbetreuung wird erweitert
Auch die Kindertagesbetreuung soll schrittweise hochgefahren werden. Ab sofort wird die Notfallbetreuung noch einmal ausgeweitet:
Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen.
Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen begrenzt gelockert
Das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist seit dem 9. Mai gelockert. Voraussetzung ist „die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen“.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden und ein Mund-Nasen-Schutz für Besucher und besuchte Person ist Pflicht.