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Corona-Beschlüsse: Ende der Geisterpiele für FCA und AEV?
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Lockerungen für Sport & Kultur

Corona-Beschlüsse: Ende der Geisterpiele für FCA und AEV?

Archivbild. Sind die Geisterspiele in der WWK Arena bald Geschichte? Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Das bayerische Kabinett hat verkündet, die Corona-Regeln für Kultur und Sport zu lockern.

Die Omikron-Variante des Coronavirus lässt die Infektionszahlen rasant steigen. Bund und Länder haben sich darum am gestrigen Montag  darauf geeinigt, die Corona-Maßnahmen nicht zu lockern. Da aber die Krankenhäuser momentan vergleichsweise wenig belastet sind, will die bayerische Staatsregierung mehr Zuschauer zu Kultur- und Sportveranstaltungen zulassen.


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Lockerung für Kultur, Fahrschulen und Jugendarbeit

Ab Donnerstag werde die Kapazitätsgrenze bei Kulturveranstaltungen von 25 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Das betrifft Konzerte, Kinos, Theater und Co. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei nicht mehr eingehalten werden. Zudem gilt in der Jugendarbeit, bei Meisterkursen und Fahrschulen in Zukunft nur noch die 3G-Regel.


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Zuschauer bei Sportveranstaltungen wieder erlaubt 

Die größte Lockerung ist wohl, dass für überregionale Sportveranstaltungen wieder eine Auslastung von 25 Prozent gilt. Das bedeutet ein Ende der Geisterspiele. Allerdings liegt die Obergrenze bei 10.000 Zuschauern. Man denke in erster Linie nicht an den FC Bayern, sondern an diejenigen Vereine anderer Sportarten, wie zum Beispiel Eishockey und Handball, die auch überregional unterwegs sind. Diese seien deutlich mehr auf die Zuschauereinnahmen angewiesen. „Wir haben die Linie der Geisterspiele lang durchgehalten“, so Herrmann.  Für den Zutritt werde 2G plus gelten, auch ein Alkoholverbot werde es wieder geben, und es müsse Abstand gehalten werden. 


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Keine Verschärfungen für Handel und Gastro

Es werde weiter kein 2G im Handel geben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die bayerischen 2G-Vorgaben für Geschäfte gekippt, weil diese zu unpräzise gewesen seien. Laut Herrmann verzichtet die Staatsregierung darauf, eine neue Zugangsbeschränkung festzulegen. Es bleibe in Geschäften aber bei der FFP2-Maskenpflicht und der Kundenbegrenzung. 

Die 2G-Regelung in der Gastronomie bleibt ebenfalls.