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Gute Nachrichten für „Last-Minute“-Blumenkäufer: Direkt am Valentinstag, am Sonntag, 14. Februar, können und dürfen noch Blumen besorgt werden. Eine Ausnahmebewilligung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales macht es möglich. Dennoch gelten für den Kauf von Blumen bestimmte Regeln die eingehalten werden müssen. Damit wird dem Infektionsschutz in der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie Genüge getan.
Einkaufen unter Hygieneregeln
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat trotz Corona-Beschränkungen eine Ausnahme von den Ladenschlusszeiten für den Valentinstag beschlossen. Demnach dürfen in Bayern Floristen und Verkaufsstellen, in denen in erheblichen Umfang Blumen verkauft werden, ihre Geschäfte am Sonntag, 14. Februar, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr öffnen. Auch an diesem Tag gilt: Der Verkauf darf nur per „Click & Collect“ oder „Call & Collect“ erfolgen. „Kunden müssen ihre Waren also vorher bestellen“, sagt Rechtsexpertin Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben, „eine vorherige Beratung oder Auswahl der Blumen im Laden ist nicht möglich.“ Die Ausnahmebewilligung gilt nur für Verkaufsstellen, deren Kerngeschäft die Abgabe von Blumen ist.
Über die IHK Schwaben
Die IHK Schwaben vertritt im Regierungsbezirk Schwaben 140.000 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sie ist seit 1843 das Selbstverwaltungsorgan der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts berät sie Unternehmen, bündelt und vertritt deren Interessen und bildet Menschen in der Region aus und weiter. Sitz der IHK Schwaben ist Augsburg. Darüber hinaus gibt es acht Regionalbüros in Donauwörth, Dillingen, Günzburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen und Neu-Ulm. Ihr gewählter Präsident ist Dr. Andreas Kopton. Als Hauptgeschäftsführer fungiert Dr. Marc Lucassen.