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In Bayern endete der Partybetrieb in der Nacht auf stille Feiertage immer um 24 Uhr. Dann mussten Betreiber von Diskotheken und Eventveranstalter die Musik ausschalten, sonst drohten ihnen hohe Strafen. Doch das ist jetzt anders. Bis 2 Uhr darf in der Nacht auf Allerheiligen gefeiert und getanzt werden und das ganz offiziell. Der bayerische Landtag hatte bereits im Sommer 2013 beschlossen, dass an stillen Tagen das feiertägliche Tanzverbot erst ab 2 Uhr einzuhalten ist. Zu diesen zählen neben Allerheiligen auch der Totensonntag sowie der Buß- und Bettag.
Veranstalter profitieren vom Beschluss
Die Regelung wurde von verschiedenen Kommunen bereits im Vorjahr im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung angewendet. Nun sind Gewerbetreibende und Kommunen auf der sicheren Seite, wenn sie Veranstaltungen planen. „Wir begrüßen die Lockerung des Tanzverbots. Das bedeutet Planungssicherheit, auch bei unseren Konzerten, die er nach Mitternacht enden“, freut sich Michael Klein, Geschäftsführer des Spectrum in Augsburg. Doch nicht in allen Nächten vor stillen Feiertagen können Partygänger länger bleiben. Am Karfreitag und am Karsamstag müssen die Feste - wie bisher - um 0 Uhr beendet werden