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Die sogenannte „Augsburgblume“ sorgt für mächtigen Diskussionsstoff im Internet. Die einen sind froh, dass der Graffiti-Sprayer, der im ganzen Stadtgebiet die Augsburgblume an Hauswänden, Stromkästen, Zigarettenautomaten und dergleichen angebracht hat, gefasst ist. Die Fangemeinde hingegen findet es schade und „trauert“ um die Blume und ihren Urheber. Auch unser Artikel über die Festnahme des Graffiti-Sprayers und die Meinung von Unternehmern hierzu, hat große Proteste hervorgerufen. Für die Einen ist Festnahme und das Aufsehen um die Augsburgblume nicht nachvollziehbar. Sie sind der Meinung, dass die Blume Augsburg verschönert hat. Andere wiederum ärgern sich über die Schmierereien, sie empfinden die Augsburgblume nicht als Kunst.
Schaden oder Kunst?
Die Blume zauberte so manchem Passanten ein Lächeln auf das Gesicht. Andere aber stören sich an der Kunst. Über Kunst oder Geschmack lässt sich bekanntlich streiten und genau das passiert gerade in vielen Internetforen. Doch wo liegt die Grenze zwischen Kunst und Sachbeschädigung. Fakt ist, dass die Beschädigung von Fremdeigentum, so auch das Anbringen der Augsburgblume ohne Zustimmung des Eigentümers, strafbar ist. Egal ob Privateigentum oder Firmeneigentum, für diejenigen, die diese Blume entfernen lassen müssen oder wollen, bedeutet dies Kosten und somit Schaden.
Polizei findet Beweise in der Wohnung
Die Polizei teilte am vergangenen Dienstag mit, dass sie einen 24 jährigen Augsburger festgenommen haben, der vermutlich die „Augsburgblume“ im Stadtgebiet verteilt hat. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sollen einige Beweise gefunden worden sein, die gegen den 24 Jährigen sprechen. Laut Polizei beläuft sich die Schadenssumme auf über 71.000 Euro. Die Augsburgblume ist vor allem im Stadtgebiet und im angrenzenden Landkreis zu finden.