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In den vergangenen Tagen war es eher wechselhaft in Bayerisch-Schwaben. So langsam wird das Wetter wieder besser und vor allem heißer. Dabei soll auch wieder die Schallmauer von 30 Grad auf dem Thermometer durchbrochen werden.
Schüler haben Hitzefrei
Mediterrane, wenn nicht sogar tropische Verhältnisse, machen so manches Büro zu einer Sauna, insbesondere wenn Anzug und Krawatte zur Standardausrüstung gehören. Schulkindern wird bei solchen Hitzewellen per Gesetz das Leben erleichtert, sie dürfen Hitzefrei bekommen. Für die Arbeitswelt sieht dies anders aus. Laut Arbeitsstätten-Richtlinie darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen plus 26 Grad nicht überschreiten. Dies liest sich ganz gut, wenn dem nicht gleich die Einschränkung auf den Fuß folgen würde. Denn liegt die Außentemperatur über 26 Grad, darf auch die Temperatur in den Büroräumen höher sein.
Der Arbeitnehmer muss schwitzen
Wie viel höher, das ist wiederum nicht geregelt, weiß IHK-Arbeitsrechtsexperte Thomas Gutjahr: „Das Gesetzt schweigt sich auch darüber aus, wie oft im Jahr dieser Ausnahmefall eintreten darf. Es ist nur konkret vorgeschrieben, dass mit Sonnenblenden und Vorhängen in Arbeitsräumen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden soll.“ Auch der Betrieb einer Klimaanlage wird in der Verordnung nicht vorgeschrieben. Das heißt also: Schwitzen, schwitzen, schwitzen oder einen guten Kompromiss finden: „Chefs und Mitarbeiter können gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Hitze zu mildern oder erträglicher zu machen. Gleitzeitregelungen ausnutzen, Überstunden abbauen, die Kleiderordnung lockern oder kostenlos Getränke, wenn nicht sogar zwischendurch mal ein Eis verteilen. Auch Tischventilatoren können das Büroleben bei dieser Hitze leichter machen“, empfiehlt Thomas Gutjahr.