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Amtsgericht Schwabmünchen
Amtsgericht Schwabmünchen

Amtsgericht Schwabmünchen

Zwei Angestellte eines Autohauses im Landkreis Augsburg wurden vom Amtsgericht Schwabmünchen zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten unabhängig voneinander Autozubehör ihres Arbeitgebers im Internet verkauft.

Der 29-jährige Lagerarbeiter und der 43-jährige Lagerverwalter trafen sich vergangene Woche gemeinsam vor dem Amtsgericht Schwabmünchen wieder. Sie hatten zusammen im Lager des gleichen Autohauses gearbeitet – und nach Feierabend Autozubehör über das Internet vertrieben. Kurios: Beide taten dies unabhängig voneinander und ohne von der Nebentätigkeit des jeweils anderen zu wissen.

113mal Autozubehör verkauft

Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, sollte es in der Anklage vor dem Amtsgericht Schwabmünchen eigentlich um 113 Fälle von illegal verkauftem Autozubehör gehen. Nach Feierabend betrieben beide Angeklagte einen schwunghaften Internet-Handel mit Autozubehör wie Fußmatten, Schneeketten, Navigationsgeräte und auch einen Kühlergrill.

Arbeitsgericht kassiert Kündigung

Bereits zuvor wurde bereits vor dem Arbeitsgericht über diesen Fall verhandelt. Das Ergebnis beeinflusste auch die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Schwabmünchen. Wie das Arbeitsgericht feststellte, ließen sich die Vorwürfe nicht „vollumfänglich verifizieren“. Vor dem Arbeitsgericht führte dies schon zur Aufhebung der fristlosen Kündigung der beiden Angestellten. Diese wurde in eine ordentliche Kündigung mit entsprechender Lohnfortzahlung umgewandelt.

Autozubehör aus Privatbesitz oder vor der Entsorgung

Während der Verhandlung wurde deutlich, dass der Großteil des beklagten Autozubehörs gar nicht aus dem Besitz des Arbeitgebers entnommen wurde. Zum Teil kam es aus dem Eigentum der beiden Männer, zum Teil handelte es sich um Geschenke von Zulieferern. Oft sollten die Zubehör-Teile auch weggeworfen werden und standen gar nicht mehr in den Bestandsbüchern des Unternehmens.

Je fünf Geständnisse                                       

Fünf Fälle räumten die Angeklagten dennoch ohne Weiteres ein. Der 29-Jährige hatte fünfmal Reifen aus dem Lager seines Arbeitgebers zum Kauf angeboten. Sein Kollege hatte seine Palette etwas breiter gestreut und verkaufte verschiedene Zubehör-Teile. Insgesamt entstand ein Schaden von knapp 2.000 Euro. Das Geständnis berücksichtigte Richterin Susanne Hillenbrand vom Amtsgericht Schwabmünchen in ihrer Urteilsfindung ebenso wie das vorhergehende Urteil des Arbeitsgerichts.

1.350 und 1.800 Euro Strafe

Die Strafen für die Männer bleiben demnach unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Der 29-Jährige muss 90 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen, sein vierzehn Jahre älterer Kollege zahlt pro Tagessatz fünf Euro mehr. Nachdem beide jedoch ihren Job verloren haben, zitiert die Augsburger Allgemeine die Pflichtverteidiger: Beide Männer seien in den Augen der Anwälte „über Gebühr bestraft worden“.