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Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, gegen den mittlerweile 25-jährigen Fahrdienstleiter einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten zu erlassen.
Menschliches Versagen als Ursache
Ihm wird zur Last gelegt, er habe es als Alleinverantwortlicher für den Zugverkehr am Bahnhof in Aichach, nachdem er auf Gleis 2 des Bahnhofs einen Güterzug abstellen ließ, vorschriftswidrig unterlassen, eine Hilfssperre am mechanischen Stellwerk anzubringen. Diese hätte verhindert, dass ein weiterer Zug auf das Gleis einfahren kann.
In der Folge soll der Angeschuldigte zudem die vorgeschriebene „Hinsehensprüfung“ auf das Gleis 2 des Bahnhofs nicht vorgenommen haben. Diese hätte er durchführen müssen, bevor er die Einfahrt des aus Dasing kommenden Personenzugs auf dieses Gleis freigibt. So fuhr der Personenzug ungebremst auf den stehenden Güterzug auf. Die Ermittlungen haben keine Hinweise darauf ergeben, dass Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss beziehungsweise eine Ablenkung durch Handynutzung oder Gespräche ursächlich gewesen wären. Die Staatsanwaltschaft geht von menschlichem Versagen aus.
Der gesetzliche Strafrahmen
Bei der Kollision erlitten der 37-jährige Lokführer und eine 73-jährige Zugpassagierin tödliche Verletzungen. Zwölf Passagiere wurden leicht bis mittelschwer, ein Passagier schwer verletzt. Der gesetzliche Strafrahmen beträgt für fahrlässige Tötung Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Für fahrlässige Körperverletzung beträgt die Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und für fahrlässige Gefährdung des Bahnverkehrs Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Das Amtsgericht Augsburg hat den Strafbefehl antragsgemäß erlassen.