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Zurück in den Job – Arbeitsagentur Ulm hilft weiter
Agentur für Arbeit Ulm

Zurück in den Job – Arbeitsagentur Ulm hilft weiter

Agentur für Arbeit Ulm warnt davor, sich bei Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu melden.Foto: Matthias Stöbener / pixelio
Agentur für Arbeit Ulm warnt davor, sich bei Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu melden.Foto: Matthias Stöbener / pixelio

Die Agentur für Arbeit Ulm warnt Arbeitnehmer davor, sich bei Kündigungen nicht zu viel Zeit bei der Meldung zu lassen. Auch Azubis mit ungewissen Übernahmechancen rät sie, sich frühzeitig über Alternativen zu informieren. Nur so könne ein möglicherweise nahtloser Übergang erreicht werden. Mit dem „Coaching zum Wiedereinstieg“ ermöglicht es die Arbeitsagentur zudem Frauen, die sich aus familiären Gründen aus dem Berufsleben zurückziehen mussten, wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen.

von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion

Es kann jeden treffen – vorbereitet oder nicht, wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur melden. Wer hier schon Zeit verliert, der verringert seine Chancen mit jedem Tag. Im Idealfall kann durch eine rechtzeitige Meldung ein „nahtloser Übergang“ in ein neues Arbeitsverhältnis erreicht werden. Die Arbeitsagentur Ulm empfiehlt daher auch Azubis, die keine gesicherte Übernahme haben, sich rechtzeitig zu melden.

Achtung Sperrfristen – Agentur für Arbeit Ulm warnt vor Frist Überschreitung

Wer gekündigt wird oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, sollte sich umgehend bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Spätestens drei Monate, bevor das Arbeits- oder außerbetriebliche Ausbildungsverhältnis endet, müssen sich die Betroffenen bei der Agentur telefonisch oder persönlich als arbeitsuchend gemeldet haben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, dies Online über die JOBBÖRSE zu tun. Bei kurzfristigen Entlassungen gilt eine Regel von spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung. Erfolgt in beiden Fällen die Meldung nicht im angegeben Zeitraum, kann es zu einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes kommen.

BIZ & Donna-Veranstaltung zum Thema „Minijob“

Auch Wiedereinsteigern bietet die Arbeitsagentur Ulm Unterstützung an. Thema der nächsten BIZ & Donna-Veranstaltung in der Agentur für Arbeit Ulm sind die Auswirkung eines Minijobs auf das Berufsleben und die Rente. Der Vortrag findet am Mittwoch, 8. Juli 2015, statt. Besonders Frauen sind von dieser Art des Berufseinstieges betroffen. Die Veranstaltung wird vormittags im Berufsinformationszentrum der Ulmer Arbeitsagentur ausgetragen. Sie ist eine Kooperations-Arbeit der Arbeitsagenturen Ulm und Neu-Ulm, sowie den Jobcentern Alb-Donau, Neu-Ulm und Ulm.

„Coaching zum Wiedereinstieg“ ermöglicht Frauen in der Berufswelt wieder aktiv zu werden

Mit dem „Coaching zum Wiedereinstieg“ gibt es auch ein aktives Angebot für Frauen, die wieder am Berufsleben teilzunehmen wollen. In einem 6-monatigen-Seminar soll durch ein individuelles Einzelcoaching und ausgewählten Gruppenangebote systematisch auf den Wiedereinstieg vorbereitet werden. Dazu zählen zum Bespiel EDV-Training, Fremdsprachen, Selbstvermarktung und Work-Life-Balance. Die noch freien Plätze werden von der Agentur für Arbeit Ulm und den Jobcentern Ulm und Alb-Donau gefördert. „Das Angebot richtet sich insbesondere an Frauen mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Berufsausbildung plus Berufserfahrung, die aufgrund einer Familienphase oder der Pflege Angehöriger länger als ein Jahr nicht mehr angestellt waren“, erklärt Jutta Werner-Mayer, Beraterin für den Wiedereinstieg bei der Agentur für Arbeit Ulm.

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