Landkreis Unterallgäu

Voraussichtlich keine Neuverschuldung im Jahr 2011

Memmingen/Unterallgäu | 25.02.2010

Darstellung von Euromünzen und Scheinen Darstellung von Euromünzen und Scheinen

Für die kommenden Haushaltsjahre 2011 und 2012 will Landrat Hans-Joachim Weirather seinem Vorsatz folgen und keine neuen Schulden aufnehmen.

Im Gegenteil. Die vorläufige Finanzplanung des Landkreises Unterallgäu sieht für das Haushaltsjahr 2011 einen weiteren Abbau der Verschuldung um 710.000 Euro vor. Möglich wird dieser Schuldenabtrag obwohl die Kreisumlagen der Gemeinden deutlich geringer ausfallen werden als im wirtschaftsstarken Jahr 2008.

 

Allerdings bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang der Bezirk Schwaben den Hebesatz für die Bezirksumlage im Jahr 2011 erhöhen wird. Ein Grund für die Anhebung ist die im Jahr 2011 zu erwartende geringere Umlagekraft bei gleichzeitig steigenden Sozialausgaben.

 

Erhöhung des Bezirksumlagesatzes wäre kritisch

Bereits eine Erhöhung des aktuellen Bezirksumlagesatzes um einen Prozentpunkt hätte für den Landkreis Unterallgäu deutliche Mehrausgaben zur Folge. Für die Gegenfinanzierung müsste Weirather Investitionen zurückstellen und auf die geplante Entschuldung verzichten. Eine weitere Option ist die Anhebung der Kreisumlage. Diese Entscheidung würde sich allerdings negativ auf die ohnehin angespannte Haushaltslage vieler Gemeinden im Landkreis Unterallgäu auswirken.

Sinkende Umlagekraft hat Folgen

Die ab dem Jahr 2011 zu erwartende geringere Umlagekraft ist eine direkte Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie dient als Bemessungsgrundlage für die Kreis- und Bezirksumlage und setzt sich zusammen aus den Steuerkraftzahlen für die Grund-, Gewerbesteuer und Einkommensteuer- sowie der Umsatzsteuerbeteiligung. Hinzu kommen 80 Prozent der im Vorjahr zugeflossenen Schlüsselzuweisungen. Sinkt die Umlagekraft, steigt die Gefahr der defizitären Haushalten auf Gemeinde, -Kreis- und Bezirksebene. Damit steigen auch- und das zeigt ein Blick auf die derzeitige Bundesregierung- Anreiz und Notwendigkeit für eine Neuverschuldung. Die kommt laut Weirather jedoch nur im äußersten Notfall in Betracht.