Memmingen/Unterallgäu | 11.01.2012
In Memmingens Altstadtbereich gilt nun eine einheitliche Geschwindigkeits-Begrenzung von 30 km/h außerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche. Eine entsprechende Beschilderung wurde angebracht. Vorsicht auch bei den neuen Vorfahrtsregeln.
Damit soll die Verwirrung, die die unterschiedlichen Regelungen in der Altstadt mit erlaubten Geschwindigkeiten zwischen 20 km/h und 50 km/h bei den Autofahrern stiftete, ein Ende haben. Zu beachten gilt jedoch, dass in verkehrsberuhigten Bereichen wie zum Beispiel Weinmarkt, Rossmarkt, Kalchstraße und Salzstraße, weiter Schrittgeschwindigkeit, d.h. eine Höchstgeschwindigkeit von 4 bis 7 km/h gilt. Damit gibt es nunmehr nur noch zwei Geschwindigkeits-Zonen in der Altstadt. In den Bereichen der Fußgängerzone sind grundsätzlich keine Kraftfahrzeuge erlaubt. Zum Jahreswechsel wurden die entsprechenden Schilder an allen Einfahrtsstraße in die historische Altstadt aufgestellt. Entsprechend gelten die Regelungen sofort.
Neue Vorfahrtsregeln beachten
„Wir appellieren an die Autofahrer, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten“, so der zuständige Referatsleiter Thomas Schuhmaier. Auf den Straßen des Altstadtrings (Bahnhofstraße, Luitpoldstraße, Kaisergraben, Königsgraben, Am Kuhberg, Rennweg, Kohlschanzstraße) gilt weiter Tempo 50. Die jetzige Regelung hat der I. Senat des Stadtrates in seiner Sitzung vom 17. November 2011 beschlossen. Die Geschwindigkeits-Änderung hat auch Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelungen. An Einmündungen und Kreuzungen ohne entsprechende Vorfahrts-Beschilderungen gilt künftig die „Rechts vor Links“-Regelung.
Weitere Informationen unter www.memmingen.de

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