Memmingen/Unterallgäu | 08.02.2012
Die Stadt Memmingen hat sich um die Autorisierung zur Ausstellung des Ehrenamts-Nachweises beworben. Nun kann auch bei der Stadt Memmingen ein Ehrenamts-Nachweis beantragt werden.
Der Ehrenamts-Nachweis ist Dank und Anerkennung für Menschen, die sich ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen engagieren. Das Engagement kann beispielsweise für Senioren, Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit Migrations-Hintergrund, Ausländer- , Senioren- oder Behindertenbeiräte geleistet worden sein. Der „Ehrenamts-Nachweis Bayern“ dokumentiert das ehrenamtliche, freiwillige oder bürgerschaftliche Engagement und die dafür eingebrachten Kompetenzen. Die Stadt Memmingen hat sich ebenfalls um die Autorisierung zur Ausstellung des Ehrenamts-Nachweises beworben. Sie erhielt nun die Legitimation, die Urkunden auszustellen.
Wer kann den Ehrenamts-Nachweis Bayern beantragen?
Der Ehrenamts-Nachweis kann bei der Stadt Memmingen beantragt werden. Engagierte Personen können sich an die Stadt Memmingen wenden, sofern für die Ausstellung nicht die Verbände, Zusammenschlüsse oder Organisationen selbst zuständig sind. Die Ehrenamtlichen können den Ehrenamts-Nachweis selbst beantragen. Sie wenden sich dazu an den Verband, den Zusammenschluss, die Organisation u. a., bei der sie tätig sind. Auch die Engagement-Organisationen, die vom „Trägerkreis Ehrenamts-Nachweis Bayern“ die Berechtigung dazu erhalten haben, können von sich aus die Initiative ergreifen und den Ehrenamtsnachweis beantragen. Nicht in Verbänden, Zusammenschlüssen oder Organisationen engagierte Personen können sich an ihr Landratsamt, ihre Stadt oder Gemeinde wenden. Den „Ehrenamtsnachweis Bayern“ können die Ehrenamtlichen selbst beim Verband, dem Zusammenschluss oder der Organisation beantragen.
Voraussetzungen für den Ehrenamts-Nachweis
Pro Jahr müssen 80 Stunden freiwilliges, ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement und/oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt verbracht werden. Die Mindest-Stundenzahl für Schüler liegt bei 60 Stunden pro Jahr. Personen, die einen Ehrenamts-Nachweis beantragen müssen außerdem mindestens 14 Jahr alt sein. Darüber hinaus darf der Ersatz tatsächlich entstandener, nachgewiesener Auslagen der Ausstellung des Ehrenamts-Nachweises nicht entgegen stehen. Aufwands-Pauschalen stehen der Ausstellung eines Ehrenamts-Nachweises nicht entgegen, wenn die Steuerfreibeträge des § 3 Nr. 26, § 3 Nr. 26a EStG nicht überschritten werden.
Weitere Informationen im Internet unter www.ehrenamtsnachweis.de.
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