Landratsamt Lindau

Landrat Stegmann warnt vor neuem Behörden-Dschungel

Lindau | 15.02.2010

Landrat Elmar Stegmann befürchtet Verwaltungschaos
Landrat Elmar Stegmann befürchtet Verwaltungschaos

Die Agentur für Arbeit und die Kommune erledigen ihre Aufgaben unter einem Dach – damit dies so bleiben kann, unterstützt der Landkreis Lindau eine Verfassungsänderung.

Landrat Elmar Stegmann befürchtet ein Verwaltungschaos mit doppelter Bürokratie, umständlichen Verfahren, höherem Abstimmungsaufwand und damit letztlich höhere Kosten für den Steuerzahler - sollte die Betreuung von Langzeitarbeitslosen auf zwei Behörden aufgeteilt werden. Die aktuelle Diskussion um die Verfassungswidrigkeit der Jobcenter / ARGEn hat er deshalb zum Anlass genommen, den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Lindau-Oberallgäu, Staatssekretär Dr. Gerd Müller, diese Woche um Unterstützung für eine sinnvolle Lösung zu bitten.

Effizientere Arbeitspolitik

Die örtliche Agentur für Arbeit sowie die jeweilige Kommune haben sich für eine effizientere Arbeit zusammengeschlossen und unter dem Dach eines Jobcenters oder einer ARGE die Aufgaben gemeinsam wahrgenommen. Damit konnten für die einzelnen Regionen unterschiedliche Schwerpunkte erarbeitet und Fördermöglichkeiten umgesetzt werden – zum Wohl der Arbeitsuchenden vor Ort.

„Der regionale Lösungsansatz hat sich bei uns im Landkreis bewährt, obwohl es in der Abstimmung mit dem zentralistisch geführten Apparat der Bundesagentur sicherlich noch Verbesserungspotentiale gibt“, resümiert Elmar Stegmann. Der Kreischef befürchtet, dass sich die Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, bei einer geteilten Trägerschaft im neuerlichen Hartz IV – Dschungel nicht mehr zurecht finden werden.

Der Landkreis Lindau (Bodensee) unterstützt deshalb eine Verfassungsänderung, damit die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agentur für Arbeit und Kommune auch in Zukunft möglich bleibt. Auch der Bayerische und der Deutsche Landkreistag befürworten diese Änderung.

Verfassungsrechtlich absichern

Aus Sicht des Landrates sollte eine verfassungsrechtlich abgesicherte und weiterentwickelte Struktur für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung geschaffen werden, die der Kommune Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Sollte dies nicht gelingen, müssen der kommunale Einfluss auf die regionale Arbeitsmarktpolitik gestärkt und die bürokratischen Hürden in einer getrennten Trägerschaft abgebaut werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre auch eine Ausweitung der Optionskommunen. Diese nehmen die Aufgaben eigenverantwortlich ohne die Agentur für Arbeit wahr. Die Entfristung der bestehenden 69 Optionskommunen und die zahlenmäßige Ausweitung für weitere optionsinteressierte Landkreise sind auch ohne Verfassungsänderung möglich.

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