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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Im Mai dieses Jahres gingen die IBK-Begegnungsprojekte an den Start. Diese wurden mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) gefördert. Nun beginnt parallel dazu die informelle Beratung für die sogenannten Interreg-Kleinprojekte im Rahmen des IBK-Kleinprojektefonds. Diese durchlaufen zuerst ein offizielles Bewilligungsverfahren bevor sie ab 2016 mit bis zu 25.000 Euro aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein“ unterstützt werden. Nächste Einreichfrist für die IBK-Begegnungsprojekte sowie für erste Projektideen für die Interreg-Kleinprojekte ist der 30. September 2015.
IBK fördert Kleinstprojekte bis zu 50 Prozent
Der Kleinprojektefonds der Internationalen Bodensee Konferenz teilt sich seit seiner Neuauflage in zwei Förderkategorien auf. Bei den IBK-Begegnungsprojekten handelt es sich um Kleinstprojekte. Diese schließen auch einmalige Vorhaben mit ein, die vor allem das gegenseitige Verständnis und die regionale Identität fördern. Dazu zählen gemeinsame Feste, Workshops oder ein Austausch unter Vereinen. Die Projekte dürften ein Gesamtvolumen von 5.000 Euro nicht überschreiten und können mit bis zu 50 Prozent von der IBK gefördert werden.
Interreg-Kleinprojekte zielen auf Mehrwert für die Region ab
Neu sind jetzt die Interreg-Kleinprojekte. Diese umfassen Vorhaben, die auf langfristige Kooperationen zielen, aus mehreren Bausteinen bestehen und ein konkretes Ergebnis mit Mehrwert für die Region erbringen. Möglichkeiten wären gemeinsame Tourismuskonzepte, grenzüberschreitende Umweltinitiativen oder Konzepte zur fachlichen Zusammenarbeit und Netzwerktreffen. Das Bewilligungsverfahren ist dabei stark vereinfacht. Die IBK-Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger dabei so gut wie möglich. Das Gesamtvolumen der Projekte darf 50.000 Euro nicht überschreiten.
Förderkriterien erfordern Zusammenarbeit verschiedener Länder
Bis zum 30. September können nun Interessenten, die ihre Vorhaben 2015/16 beginnen möchten, ihre Ideen einreichen. Anschließend können sie sich informell beraten lassen. Die Fördermittelvergabe erfolgt erst nach der offiziellen Bewilligung des Fonds Anfang 2016. Auf der Homepage der IBK stehen ab 10. September das Antragsformular und alle vorläufigen Förderkriterien online. Zu diesen zählen unteranderem, dass sich Projektpartner aus unterschiedlichen Ländern des IBK-Gebiets zusammenfinden. Dazu zählen mehrere Kantone der Schweiz, das Land Vorarlberg in Österreich, einige Landkreise in Deutschland sowie die kreisfreie Stadt Kempten und das Fürstentum Liechtenstein.