Kempten/Oberallgäu | 03.01.2012

Photovoltaik Handwerker, Foto eza!
Ein neues Jahr bedeutet Neuerungen. Auch im Bereich der Erneuerbaren Energien, sowie dem nachhaltigen Bauen und Sanieren ändern sich Gesetze und Forderungen.
Der Bereich der Förderungen für erneuerbare Energien und für nachhaltiges Bauen und Sanieren ist ständigem Wandel unterworfen. Jetzt, zum Jahreswechsel 2012, empfiehlt eza!- Geschäftsführer Martin Sambale eine Bestandsaufnahme: „So wie viele Menschen das neue Jahr mit guten Vorsätzen starten, genauso sollte man sich auch gute Vorsätze für das eigene Haus nehmen. Wer früh dran ist, der kann alle Chancen, die sich im bieten auch nutzen.“
Wichtige Neuerung im „Erneuerbare Energien Gesetz“
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG): Die Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt zum 1.1.2012 um 15 Prozent. Die Kilowattstunde Solarstrom wird dann mit 24,43 Cent vergütet für Anlagen bis 30 KW (statt mit 28,74 Cent). Der Grund ist, dass die Einspeisevergütung vom Zubau der registrierten Anlagen bei der Bundesnetzagentur abhängt. Damit sinkt die Einspeisevergütung auf das Preisniveau von Haushaltsstrom. Neu ist 2012 auch, dass Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt über eine technische Einrichtung verfügen müssen, mit deren Hilfe man die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann und kleinere Anlagen müssen ihre Abgabeleistung auf 70 Prozent der Nennleistung reduzieren oder ebenfalls fern steuerbar sein.
Änderungen werden erwartet
Die Energie-Gesetzesinitiative der Bundesregierung sieht zwar einige Vergünstigungen für Sanierungswillige vor, die Initiative zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ist aber im Vermittlungsausschuss stecken geblieben. Vielleicht, so hofft eza!-Geschäftsführer Martin Sambale, gibt es nächstes Jahr einen Durchbruch. Immerhin wurde im vergangenen Jahr ein „Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in Städten und Gemeinden“ verabschiedet und das Baugesetzbuch geändert. Einen Vorteil haben dadurch beispielsweise Hausbesitzer, die eine Wärmedämmung anbringen und so die im Bebauungsplan vorgeschriebenen Abstandsflächen zum Nachbarn nicht mehr exakt einhalten können.
Verschärfungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Vorgaben für Neubau und Sanierung von Gebäuden. Die Verordnung gibt vor welcher Energiestandard erreicht werden muss, also wie gut die Heizungsanlage und die Wärmedämmung bei einem Neubau oder einer Sanierung sein müssen. Für das Jahr 2012 ist eine Novelle der EnEV vorgesehen. Die vorgeschriebenen Energieanforderungen sollen dann verschärft werden.
Wichtige Impulse für Kraft-Wärme-Kopplung
Das Ziel der Bundesregierung ist, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWKAnlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) von derzeit etwa 15 Prozent auf 25 Prozent anzuheben. Dafür soll eine Gesetzesnovelle, die die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen ausweitet, wichtige Impulse geben.
Förderung für Solaranlagen, Wärmepumpen und Holzheizungen
Änderungen ergeben sich zum 1.1.2012 auch bei den Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung sinkt für wieder auf 90 Euro pro Quadratmeter. Der Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels beträgt nur noch 500 Euro, der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse ebenfalls 500 Euro. Hinzu gekommen ist, dass Wärmepumpen nur noch gefördert werden, wenn sie eine bestimmte Leistungs-Effizienz (COP) nachweisen können.
Zinsvergünstigte Darlehen der KfW
Für energieeffizientes Bauen und Sanieren gibt es extrem günstige Kredite der KfWBank. Mit nur einem Prozent Effektivzins hat der Satz im Programmteil „Energieeffizient Sanieren“ ein historisches Tief erreicht. eza!-Geschäftsführer Martin Sambale rät, die Chance zu nutzen: „Sanieren Sie jetzt, Sie sparen nicht nur bei den Zinsen, sondern in Zukunft auch bei den Betriebskosten und gewinnen eine neue Wohnqualität.“ Außerdem wird das Programm Altersgerecht Umbauen im Jahr 2012 fortgeführt – allerdings nur in der Darlehensvariante.
Sanierung von Stadtquartieren
Die KfW bezuschusst außerdem künftig die Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzepts auf Quartiersebene und die Kosten für einen Sanierungsmanager. Ziel ist eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz im Quartier. Hierzu zählen insbesondere städtebauliche Sanierungsgebiete und andere Gebiete der Städtebauförderung.

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