Kaufbeuren/Ostallgäu | 29.07.2010
Gut versichert im Ehrenamt
Sind Sie ehrenamtlich für die Gemeinde engagiert? Dann brauchen Sie einen guten Versicherungsschutz. Auskunft darüber gab es bei einer Veranstaltung im Ostallgäu.
Alexander Zoller, Seniorenbeauftragter des Landkreises Ostallgäu, organisierte die Veranstaltung. Eingeladen waren die Bürgermeister, Seniorenbeauftragte und Ehrenamtliche aus den Landkreisgemeinden. Als Referenten traten Rupert Strasser vom Gemeinde-Unfallversicherungsband und Bernd Ulrich von der Bayerischen Versicherungskammer auf.
Längere Genesung und Pflegemaßnahmen sind problematisch
Arbeitsunfälle, bei denen Ehrenamtliche betroffen sind, werden jährlich beim Bayerischen Gemein-de-Unfallversicherungsverband gemeldet, rechnete Strasser seinem Publikum vor. Problematisch werde es immer dann, wenn sich die Genesung länger hinzieht. Auch wenn kostenintensive Rehabilitations- bzw. Pflegemaßnahmen erforderlich sind oder gar eine Rentenzahlung notwendig sei. Jeder Euro wird dann wichtig und gut ist es dann, wenn man einen starken Partner an seiner Seite hat. „Denn diese Leistungen können Sie vom Gemeinde-Unfallversicherungsverband erhalten, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalles ehrenamtlich im Auftrag einer Kommune tätig waren“ erklärte Strasser.
Kein Unterschied zwischen Gemeinde-Angestellten und bürgerschaftlich Engagierten
Er betonte, dass es zwischen dem hauptamtlichen Gemeinde-Angestellten und dem bürgerschaftlich Engagierten keine Unterschiede gebe, beide erhalten die gleichen Leistungen. Hinzu komme, dass die medizinischen Leistungen der Gemeinde-Unfallversicherung über das gesetzliche Maß bei der Krankenversicherung hinausgehen und für eine erfolgreiche Wiedereingliederung am Arbeitsplatz spezielle Rehabilitations-Maßnahmen gewährt werden können. Schadensersatzansprüche aus einem Haftpflichtschaden können schnell in die Tausende gehen, führte Ulrich aus und wies darauf hin, dass die Gemeinden für diese Fälle eine kommunale Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese greife aber auch für ehrenamtlich Engagierte, erklärte Ulrich weiter, wenn sie im Auftrag einer Kommune tätig sind.
Engagement muss ein Auftrag der Gemeindeverwaltung sein
Müssen die Ehrenamtlichen der Bayerischen Versicherungskammer namentlich gemeldet werden? Ulrich sagte dazu, dass es für den Erhalt des Versicherungsschutzes ausreiche, wenn die Gemeindeverwaltung den Ehrenamtlichen einen Auftrag für ihr Engagement erteilt hätte. Wichtig sei aber, dass sie sich bei der Ausführung an die gemeindlichen Vorgaben halten würden, die zum Beispiel lauten könnten: „Ehrenamtlicher Betrieb eines örtlichen Seniorentreffs mit sozialen und kulturellen Angeboten“. Eine Anmeldung dafür bei der Bayerischen Versicherungskammer sei nicht nötig, betonte Ulrich. Denn die Aktivitäten im Seniorenbereich fallen unter den eigenen Wirkungskreis einer Kommune; Ausnahmen seien dann gegeben, wenn die Tätigkeit gewinnwirtschaftlich ausgerichtet sei.