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Der Arbeitgeberverband BDSW weigert sich, mit ver.di über einen Tarifvertrag zur sozialen Absicherung des von der Stilllegung der Kernkraftwerke betroffenen Bewachungspersonals zu verhandeln. Aus diesem Grund werden nun die Beschäftigten bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen. Die Arbeitgeber hatten zuvor Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung für die Streikphase abgebrochen. „Das Recht auf Streik ist aber auch nicht abhängig von einer Notdienstvereinbarung“, erklärte dazu Ingo Harms, zuständiger Fachbereichsleiter bei ver.di Bayern.
Verhandlungen waren ergebnislos
Für zwei der drei bayerischen Kraftwerkstandorte, „Grafenrheinfeld“ und „Isar“, hatte ver.di dem Arbeitgeber, der Securitas Werkschutz GmbH in Essenbach, eine Vereinbarung für eine Notdienstvereinbarung angeboten. Diese Verhandlungen sind gestern ergebnislos von der Arbeitgeberseite abgebrochen worden. Ziel von ver.di war es zum einen Vereinbarungen zu erreichen, die sowohl dem Grundrecht auf Streik Geltung verschaffen. Zum anderen sicherzustellen, dass eine zuverlässige Bewachung für die Dauer der Streikmaßnahmen gewährleistet bleibt.
Es wird gestreikt
In den Verhandlungen war nicht zu erkennen, dass die Arbeitgeberseite das Streikrecht akzeptieren wollte und es mit einer Notdienstvereinbarung ernst meint. Dazu passt auch die Bemerkung des Arbeitsdirektors von Securitas und Leiters des Arbeitskreises kerntechnische Anlagen beim BDSW, Herrn Marks, dass ja diejenigen „streiken“ könnten, die nicht im Dienst sind. Die von den Arbeitgebern geforderte Schichtstärke überstieg die laut einer Richtlinie des Bundesinnenministeriums geforderte Größe erheblich. Securitas lehnte es ab, auf der Grundlage von in anderen Bundesländern vereinbarten Notdienstvereinbarungen zu verhandeln. Als „Begründung“ wurde nur lapidar geantwortet, dass dies in Bayern eben anders sei. „Wir werden unsere Streikplanung fortführen“, kündigte Harms an.