Landratsamt Günzburg

Skybeamer nicht zulässig

Günzburg | 25.03.2010

Skybeamer (Quelle: Landratsamt Günzburg)
Skybeamer (Quelle: Landratsamt Günzburg)

Immer häufiger strahlen riesige Lichtkegel weit in den Himmel, um Werbung für Diskotheken und Veranstaltungen zu machen. Diese Skybeamer sind allerdings nicht erlaubt.

Auch wenn sie in letzter Zeit immer wieder zu sehen sind: der Einsatz von Skybeamern ist verboten. Laut Straßenverkehrsordnung ist jede Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften, ob durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, verboten, wenn sie dazu führen kann, den Verkehrsteilnehmer abzulenken. Die Werbeabsicht der Skybeamer ist gegeben, so ist es rechtlich inzwischen geklärt, dass diese Himmelsstrahler als Werbung einzustufen sind.

Keine Skybeamer im Landkreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg hat bisher noch keinen Antrag auf Aufstellung und Einsatz eines Skybeamers genehmigt. „Wir haben das auch nicht vor“, meint Anita Müller vom Fachbereich „Auto und Verkehr“. „Bei unserem engen Straßennetz hat ein Skybeamer immer ablenkende Wirkung. Die Strahlen eines Beamers sind nämlich auch dann noch weit zu sehen, wenn dessen Standort einige Hundert Meter von der Straße entfernt ist.“ Zudem werden durch den Einsatz von Skybeamern auch die Beobachtungsmöglichkeiten von Sternwarten stark eingeschränkt und Lebewesen wie Zugvögel und nachtaktive Insekten werden stark beeinträchtigt.
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