Günzburg | 25.03.2010

Skybeamer (Quelle: Landratsamt Günzburg)
Immer häufiger strahlen riesige Lichtkegel weit in den Himmel, um Werbung für Diskotheken und Veranstaltungen zu machen. Diese Skybeamer sind allerdings nicht erlaubt.
Auch wenn sie in letzter Zeit immer wieder zu sehen sind: der Einsatz von Skybeamern ist verboten. Laut Straßenverkehrsordnung ist jede Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften, ob durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, verboten, wenn sie dazu führen kann, den Verkehrsteilnehmer abzulenken. Die Werbeabsicht der Skybeamer ist gegeben, so ist es rechtlich inzwischen geklärt, dass diese Himmelsstrahler als Werbung einzustufen sind.
Die Helden des regionalen Mittelstandes – wir haben sie aufgespürt und lüften ihre Erfolgs-geheimnisse.
Aktuell: B4B SCHWABEN hat den Geschmacks-Test bei der Eduard Edel Bonbonfabrik gemacht.
Der betriebliche Alltag steckt voller Fragen und Herausforderungen in Sachen IT. Die Antworten finden Sie in unserem neuen B4B SCHWABEN CROSSMEDIA GUIDE.
Lernen Sie Persönlichkeiten aus Bayerisch-Schwaben kennen!
Aktuell: Teneriffa oder Augsburg? Warum es Rüdiger R. Burchardi in die Sonne zieht und wo man den besten Fisch in Augsburg genießen kann verrät er im 101 Köpfe Interview.

Firmenporträts erfolgreicher Unternehmen in Bayerisch-Schwaben, Reporte zu Zukunftsbranchen und Analysen zu Perspektiven der Region.
Mittelstand und Börsengang
Gerade erfolgreiche mittelständische Unternehmen, die expandieren wollen oder ihre Forschung und Entwicklung intensivieren möchten, benötigen ausreichend Kapital. Der Königsweg ist die Finanzierung über ausreichend Eigenkapital.

Die aktuelle Ausgabe
„Bayerisch-Schwäbische Wirtschaft“
jetzt online zum Blättern!